Vernachlässigte UVA-Strahlung
Kaum geregelt ist hingegen die Lage bei der bisher oft vernachlässigten UVA-Strahlung. Sie ist vor allem für frühzeitige Hautalterung und die Auslösung von Lichtdermatosen ("Sonnenallergie") verantwortlich, aber auch für gefährliche Schädigungen der Zellkerne von Hautzellen.
Orientierungshilfe
Während der UVB-Schutz seit zehn Jahren genormt ist, konnten die Anwender den UVA-Schutz bisher nur auf die Angaben der einzelnen Hersteller beziehen. Eine EU-Empfehlung vom September 2006 könnte eine erste Orientierungshilfe bringen. Sie sieht vor, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des angegebenen UVB-Schutzes betragen muss. Nur dann soll er ausgelobt werden.
Der "Australische Standard"
Der Hintergrund: Bei der Angabe des UVA-Schutzes hat sich der so genannte Australische Standard durchgesetzt. Dessen Anforderungsprofil hat zur Folge, dass bei Produkten mit niedrigem LSF noch ein adäquater UVA-Schutz besteht. Mit steigendem LSF, der ja nur den Schutz vor UVB beschreibt, kann der UVA-Schutz stagnieren, ohne dass die Norm verletzt wird.
UVA-Schutz soll ein Drittel des LSF sein
Die EU-Empfehlung sieht deswegen vor, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des LSF betragen soll. Bestimmt werden soll er mit der In-vivo-Methode "Persistent Pigment Darkening (PPD) Method". Langfristig strebt die EU eine überprüfte In-vitro-Methode an. Die entsprechende europäische Norm soll noch heuer durch die Colipa veröffentlicht werden. Bis dahin ist die EU-Empfehlung nur ein erster Schritt in Richtung mehr Sicherheit.
Photostabilität bleibt ungeregelt