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Zellkernschädigende UVA Strahlung noch immer nicht geregelt

Foto: APA/dpa/ Rainer Jensen
Wien - Das Ausmaß des UVB-Schutzes ist auf jeder Packung Sonnenschutzmittel mit dem Lichtschutzfaktor (LSF, LF oder SPF) angegeben, der einheitlich nach einer vom Verband der europäischen Kosmetikindustrie (Colipa) normierten Methode bestimmt wird. Dieser Faktor muss mit der Eigenschutzzeit des Hauttyps des Verwenders multipliziert werden und gibt an, um wie viel länger man sich der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.

Vernachlässigte UVA-Strahlung

Kaum geregelt ist hingegen die Lage bei der bisher oft vernachlässigten UVA-Strahlung. Sie ist vor allem für frühzeitige Hautalterung und die Auslösung von Lichtdermatosen ("Sonnenallergie") verantwortlich, aber auch für gefährliche Schädigungen der Zellkerne von Hautzellen.

Orientierungshilfe

Während der UVB-Schutz seit zehn Jahren genormt ist, konnten die Anwender den UVA-Schutz bisher nur auf die Angaben der einzelnen Hersteller beziehen. Eine EU-Empfehlung vom September 2006 könnte eine erste Orientierungshilfe bringen. Sie sieht vor, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des angegebenen UVB-Schutzes betragen muss. Nur dann soll er ausgelobt werden.

Der "Australische Standard"

Der Hintergrund: Bei der Angabe des UVA-Schutzes hat sich der so genannte Australische Standard durchgesetzt. Dessen Anforderungsprofil hat zur Folge, dass bei Produkten mit niedrigem LSF noch ein adäquater UVA-Schutz besteht. Mit steigendem LSF, der ja nur den Schutz vor UVB beschreibt, kann der UVA-Schutz stagnieren, ohne dass die Norm verletzt wird.

UVA-Schutz soll ein Drittel des LSF sein

Die EU-Empfehlung sieht deswegen vor, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des LSF betragen soll. Bestimmt werden soll er mit der In-vivo-Methode "Persistent Pigment Darkening (PPD) Method". Langfristig strebt die EU eine überprüfte In-vitro-Methode an. Die entsprechende europäische Norm soll noch heuer durch die Colipa veröffentlicht werden. Bis dahin ist die EU-Empfehlung nur ein erster Schritt in Richtung mehr Sicherheit.

Photostabilität bleibt ungeregelt

Bis zur breiten Umsetzung der Empfehlung dürfte es ein weiter Weg sein. Der Wiener Dermatologe Harald Maier kritisiert, dass die Photostabilität der Lichtfilter noch gar kein Thema für die EU sei. Nicht photostabile Produkte verlieren unter Sonnenbestrahlung ihre Wirkung. Das ist vor allem bei UVA-Schutz bei vielen Erzeugnissen derzeit noch der Fall. (APA)