Die Austria fasste die höhere Strafe aus, da sie als Veranstalter des Derbys fungierte. Dadurch sei die Höhe der Strafen laut Wess durchaus miteinander zu vergleichen. "Die Hauptverantwortung in rechtlicher Sicht trägt stets der gastgebende Verein als Veranstalter. Auf Grund der massiven Vorfälle im Horr-Stadion waren wir zur Verhängung dieser drastischen Strafen gezwungen und mussten ein entsprechendes Signal setzen", meinte Wess, der als stellvertretender Vorsitzender den erkrankten Manfred Luczensky ersetzte.
Möglichkeit zum Protest
Wess erklärte weiter: "Rechtlich haben die Klubs die Möglichkeit, sich an den Übeltätern nicht nur bezüglich der Schäden im Stadion, sondern auch hinsichtlich der heutigen Strafen zu regressieren." Die Klubs haben zudem die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Protest beim Protestkomitee einzureichen.
Die Austria bekam die Höchststrafe auf Basis der "Vorschriften für die Strafausschüsse" nach Paragraf 25, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen, aufgebrummt. Rapid muss nach Paragraf 26, Störung des Spieles durch einen Gastverein, den dafür möglichen Höchstbetrag überweisen.