St.Pölten/Wien – Vor die Stellungskommission des Bundesheeres müssen alle jungen Österreicher, ob sie zum Dienst an der Waffe bereit und tauglich sind oder nicht. Auch zum zweitägigen Stellungstest samt psychologischer Untersuchung, Blut- und Harnprobe ist der gesamte Jahrgang verpflichtet – und dieser Umstand eröffnet laut der niederösterreichischen Soziallandesrätin Petra Bohuslav (VP) dem Kampf gegen illegalen Drogenkonsum ein weites Betätigungsfeld.
Prävention bei der Stellung
"Hier haben wir wie sonst nirgends Zugang zum Lebensraum der jungen Männer. Hier können wir ansetzen, um sie mit Drogenproblemen nicht allein zu lassen", sagte Bohuslav am Mittwoch bei der Vorstellung einer jetzt startenden Kooperation der Landes-Suchtberatungsstellen mit dem Militärkommando NÖ. Ab heuer werde jeweils der gesamte niederösterreichische Stellungsjahrgang – das sind je rund 11.000 junge Männer – in die Prävention mit einbezogen, mittels Vorführens eines 50-minütigen Vortrags über Ursachen, Entstehung, Kennzeichen und Wege aus der legalen wie "illegalen" Sucht.
Drogenprobleme
Stellungspflichtige mit – vermuteten – Drogenproblemen wiederum sollen von Landesseite her von nun an "begleitet" werden. Jenes runde Zehntel der Stellungspflichtigen, die der Kommission "auffällig" vorkommen – sei es, weil sie auf Befragen illegalen Drogenkonsum zugegeben oder einen solchen Eindruck hinterlassen haben – sollen anonym an eine Landes-Beratungsstelle überwiesen werden: Ein auch laut dem Drogenkoordinator der Stadt Wien, Michael Dressel, durchaus zielführendes Vorgehen – wenn ihm auch das Effizienzhandicap einer Pflichtübung anhänge.
Screening wider Willen
Das Heer indes greift zur gleichen Zeit zu durchaus personenbezogenen Maßnahmen. "Bei Verdacht auf Drogenmissbrauch wird die Harnprobe des Betreffenden auf Cannabis oder Opiatkonsum hin gescreent. Ist das Ergebnis positiv, wird der Name den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet" erläuterte Generalmajor Johann Culik bei der Projektvorstellung das weitere Vorgehen.
Legalität umstritten
Diese Praxis ist bundesweit üblich und – abgeleitet von der im Wehrgesetz festgeschriebenen Mitwirkungspflicht der Einberufenen – rechtlich auch gedeckt. Wiens Drogenkoordinator Dressel steht ihr dennoch skeptisch gegenüber: Legal sei die Sache nur, wenn "gewährleistet ist, dass laut Suchtmittelgesetz bei der Bezirksverwaltung nur die Gesundheits-, nicht aber die Sicherheitsbehörden informiert werden". Immerhin seien die verwendeten Streifentests "sehr unsicher"
Harn-Screening umstritten