Zürich/Wien - Der GAK ist über Forderungen in Höhe von 355.213 Euro gestolpert. Diese Summe sprach der Internationale Sportgerichtshof (CAS) dem ehemaligen GAK-Spieler Daniel Kimoni am 20. Oktober 2005 zu. Das gab FIFA-Pressechef Andreas Herren am Mittwoch gegenüber der APA - Austria Presse Agentur bekannt. Da der Grazer Fußball-Bundesligist dieser Forderung nicht nachkam, wurden dem GAK am Mittwoch per sofortiger Wirkung sechs Punkte in der T-Mobile Bundesliga abgezogen.

Der "Fall Kimoni" begann am 4. November 2003, als die FIFA mit dem Fall befasst wurde. Nach mehrmaligem Schriftverkehr mit den Parteien, Anträgen zur Fristverlängerung zur Einreichung von Dokumenten und entsprechender Sichtung aller Unterlagen durch die FIFA-Administration entschied der Einzelrichter der Spielerstatut-Kommission am 8. Dezember 2004, den Antrag von Kimoni teilweise gut zu heißen. Dem Belgier wurden 101.784 Euro zugesprochen, der GAK wurde aufgefordert, den Betrag innerhalb von 30 Tagen zu überweisen.

Kimoni, so Herren gegenüber der APA weiter, legte am 21. Dezember 2004 Einspruch beim Sportgerichtshof in Lausanne gegen diese Entscheidung ein. Der CAS entschied am 20. Oktober 2005 zu Gunsten des Spielers und erhöhte die dem Spieler auszurichtende Zahlung auf 355.213 Euro.

Da der GAK der Zahlung trotz wiederholter Mahnungen nicht nachkam, übergab der Rechtsvertreter des Spielers den Fall an die FIFA-Disziplinarkommission. Diese eröffnete am 11. Jänner 2006 ein Verfahren, der Vorsitzende der Kommission führte mit dem damaligen GAK-Präsidenten Harald Sükar am 28. April eine Anhörung durch. Übrigens am selben Tag, an dem dem GAK von der österreichischen Bundesliga in erster Instanz die Lizenz für die Saison 2006/07 verweigert worden war.

Die Disziplinarkommission setzte dabei dem Klub eine Frist bis 11. Juli 2006, "um die ausstehende Zahlung an den Spieler zu leisten. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass der Gläubiger bei Nichteinhaltung der Frist durch den Klub das Recht erhielt, schriftlich den Abzug von sechs Punkten für die erste Mannschaft in der einheimischen Liga zu fordern", so Herren.

In Gesprächen zwischen Verein und Spielervertreter wurde daraufhin eine Teilzahlung vereinbart. Am 22. Februar 2007 teilte der Rechtsvertreter von Kimoni allerdings mit, "dass der GAK trotz des Urteils seinen Verpflichtungen nicht vollumfänglich nachgekommen sei und beantragte im Namen seines Klienten den Vollzug des Punkteabzugs, wie er im Urteil der Disziplinarkommission erwähnt war".

Am darauf folgenden Tag (23.2.) informierte die FIFA-Disziplinarabteilung den ÖFB und ersuchte ihn zum Vollzug der Sanktion gemäß den einschlägigen Bestimmungen. Dieser leitete die Umsetzungsforderung laut Herren umgehend am gleichen Tag an die Bundesliga weiter. Am Dienstag (13. März) forderte die FIFA den ÖFB nochmals schriftlich auf, den Abzug von sechs Punkten gegen den GAK zu vollziehen und der FIFA zu bestätigen. Dieser Aufforderung kam die Liga nun am Mittwoch nach.

Was dieser aktuelle Fall für den im Konkurs befindlichen Klub für das bevorstehende Lizenzierungsverfahren bedeutet, das sind laut Bundesliga-Vorstand Georg Pangl "Spekulationen. Das sind zwei getrennte Ereignisse." (APA)