Grünenthal hatte zuvor schon einstweilige Verfügungen gegen die Drehbuchfassung des Films erwirkt, die neue wurde nun auf der Grundlage des Films selbst erlassen. Grünenthal und ein ebenfalls betroffener Rechtsanwalt argumentieren, dass der Film der Produktionsfirma Zeitsprung an mehreren Stellen sachlich falsch sei. Die Autoren des Films betonen dagegen, dass es um eine fiktionale Aufarbeitung des Stoffes und nicht um eine historische Dokumentation gehe. Der Film entspreche aber den historischen Ereignissen. Grünenthal hält dem entgegen, dass der Zuschauer nicht wissen könne, was Fakt sei und was nicht.
Film
Contergan-Affäre bleibt heikles Thema
Hersteller des folgenschweren Medikaments bewirkt einstweilige Verfügung: Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" darf vorerst nicht ausgestrahlt werden
Köln - Im Rechtsstreit um die Ausstrahlung eines
zweiteiligen Fernsehfilms über die Contergan-Affäre hat der
Contergan-Hersteller Grünenthal erneut eine einstweilige Verfügung
erwirkt. Wie eine Sprecherin des Westdeutschen Rundfunks (WDR) am
Freitag in Köln bestätigte, entschied das Landgericht Hamburg, dass
der Film "Eine einzige Tablette" über den Medikamentenskandal aus den
60er Jahren in seiner derzeitigen Fassung nicht ausgestrahlt werden
darf. "Fakt ist aber auch, dass für Dienstag eine mündliche
Verhandlung am Oberlandesgericht Hamburg angesetzt worden ist, also
bei der nächsthöheren Instanz", sagte die Sprecherin. In dieser
Verhandlung geht es um eine frühere einstweilige Verfügung.
Durch das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan hatten Mütter in
den 60er Jahren insgesamt 2600 missgebildete Kinder zur Welt
gebracht. Der Prozess gegen sieben leitende Angestellte des
Pharmaunternehmens Grünenthal wurde 1970 nach über 280
Verhandlungstagen eingestellt. WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf
hatte zu dem Rechtsstreit über den Film gesagt, es gehe letztlich um
die Frage: "Darf Historie fiktional aufbereitet werden?" (APA/dpa)