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Mit einem Doppel-Sessellift gibt man sich in Vorarlberg nicht mehr zufrieden. Im neuen Skigebiet Mellau-Damüls dürfen es gleich drei Sechser-Bahnen und eine Achter-Kabinenbahn sein.

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Auslöser dafür ist die Genehmigung des umstrittenen Zusammenschlusses der Skigebiete Mellau und Damüls.

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Dornbirn - Naturschutzanwältin Katharina Lins blitzte beim Verwaltungsgerichtshof ab. Ihre Beschwerde gegen die Verbindung der Skigebiete Mellau und Damüls wurde wegen fehlender Parteistellung abgewiesen. Die Grünen fordern nun zum wiederholten Mal mehr Rechte für die Naturschutzanwaltschaft.

"Parteistellung in allen Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung" verlangen sie in einem Landtagsantrag. In den anderen Bundesländern - ausgenommen Kärnten, dort verzichtet man auf eine Umweltanwaltschaft - hätten die Umweltanwälte "selbstverständlich Parteistellung in allen Verfahren, die nach dem Naturschutzgesetz abgewickelt werden", begründet Grünen-Klubobmann Johannes Rauch.

Erstes Bundesland mit Lobby

1982, als die Naturschutzanwaltschaft eingerichtet wurde, war Vorarlberg das erste Bundesland mit einer derartigen Lobby. Man gab sich progressiv, überließ den Naturschutzorganisationen die Wahl des Anwaltes, der Anwältin. Weniger generös war die Landesregierung bei der Ausstattung mit Rechten: Die Naturschutzanwaltschaft soll beraten und Stellungnahmen abgeben, hat Akteneinsicht, darf aber nur in einigen Bereichen berufen, etwa bei Skigebieten ab zehn Hektar Geländeveränderung. In UVP-Verfahren ist die Naturschutzanwältin auch Umweltanwältin.

Mit der Beschwerde gegen den Skigebietszusammenschluss von Mellau und Damüls beim Verwaltungsgerichtshof hatte sich Lins "reelle Chancen" zur Verhinderung des Projekts erhofft. Lins' Argument: "Im Naturschutzgesetz ist festgelegt, dass die Parteistellung nur bei Skipisten mit Geländeveränderungen über zehn Hektar besteht. Es reicht aber nicht aus, die Pisten alleine zu betrachten. Es gehören auf jeden Fall auch die Nebenflächen dazu, ohne die Pisten gar nicht funktionsfähig sind."

Unterm Strich

Zusammengerechnet käme man auf über 13 Hektar Veränderung. Dagegen stehen auf der Behördenrechnung unter dem Strich acht Hektar. Man bleibt unter der Zehn-Hektar-Grenze und ist vor der Naturschutzanwältin sicher. Einmischen darf sich diese erst wieder im abfallrechtlichen Verfahren. Denn beim Bau von - vorerst - drei Liftanlagen und zwölf Pisten werden rund 63.000 Kubikmeter Erdmassen abgegraben. Diese 6300 Lkw-Ladungen sollen in ein nahes Flachmoor gekippt werden, denn zum Abtransport fehlt eine Wegverbindung.

Der Damülser Bürgermeister Wilfried Madlener ist mit der Entscheidung des Höchstgerichtes zufrieden. Schließlich stecken "15 Jahre Energie in dem Projekt". Das Investitionsvolumen wird mit 20 Millionen Euro beziffert. (Jutta Berger/DER STANDARD-Printausgabe, 20.03.2007)