Weil in seinem Bäckereibetrieb Mehlwürmer, Larven und Schimmel in hohem Maße aufgetreten waren, ist am Dienstag am Bezirksgericht Klagenfurt ein 55-jähriger Kärntner Geschäftsführer wegen des in Verkehr setzen von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ins Rollen gekommen war die Causa, nachdem ein Kunde eine Kunststoffspange in einem Brot gefunden hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Mein Mandant hat sofort gehandelt und 550.000 Euro in die Firma investiert, jetzt ist es ein Musterbetrieb", erklärte Verteidiger Gernot Brandl. Laut Staatsanwältin Carmen Riesinger war dem aber nicht immer so. Ein im Sommer 2006 veranlasstes Gutachten stellte "eine hohe Anzahl von Mehlkäfern, Reismehlkäfern und Larven" in einem Mehlsieb fest. Auf Lebensmittel seien Schimmelsporen gefunden worden, Zubehör soll ebenso mit Schimmelpilz verunreinigt gewesen sein. In der Folge wurde eine Betriebssperre verhängt.

Immer wieder Vorfälle

"Es hat auch vor dem Sommer 2006 immer wieder Vorfälle gegeben, die aber nie ihren Weg zu Gericht gefunden haben. Das ist bemerkenswert", meinte Richterin Margret Wenger. "Ich kann nicht garantieren, dass der Zustand der Bäckerei im Sommer so gut war, wie er inzwischen ist", gestand der Beschuldigte ein. Die Großbäckerei beliefert unter anderem Lebensmittelketten.

Der Kärntner fasste eine Geldstrafe von 6.000 Euro aus. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. "Der Geschäftsführer hat einen wesentlichen Beitrag geleistet, die Situation zu verbessern", begründete die Richterin das Urteil. (APA)