Neues Fördermodell
Als gemeinsames Ziel wurde laut Buchinger definiert, dass ein neues Fördermodell für alle Betreuungsfälle, die einen entsprechenden Bedarf haben, gelten soll. Detailfragen müssten nun in einer Unterarbeitsgruppe geklärt werden. Die Ergebnisse sollen dann in der große Arbeitsgruppe präsentiert werden. Einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.
Finanzierung: 70 zu 30 zwischen Bund und Ländern
Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer hat kürzlich einen Aufteilungsschlüssel für die Kosten von 70 zu 30 zwischen Bund und Ländern angeregt. Für Sozialminister Erwin Buchinger ein Fortschritt, weil er darin ein Bekenntnis sieht, dass die Länder mitfinanzieren werden.
Buchinger sagt, er könne sich vorstellen, dass der Bund bis zu einem Drittel der Kosten übernimmt. Doch das seien nur Ausgangspositionen für konkrete Verhandlungen. Er sei zuversichtlich, dass die Verhandlungen hart sein, aber zu einem guten Ergebnis führen werden, so Buchinger.
Neues Modell um 1.000 Euro teurer als illegale Pflege
Die Kosten für eine legale 24-Stunden-Heimbetreuung schätzt der Wirtschaftsminister auf 2.500 bis 3.000 Euro monatlich. Die Ausgaben für die derzeitige illegale Form beziffert Buchinger mit 1.500 bis 2.000 Euro. Diese 1.000 Euro Differenz sind nun aufzubringen, teilweise durch Förderungen, teils aber auch durch mehr Eigenmittel. Buchinger hält es für "nicht unzumutbar, einen Zuschlag in Rechnung zu stellen", zumal man dafür ein gutes Gewissen erhalte und keine Kontrollen mehr fürchten müsse.
Der Minister wiederholte seine Vorstellung, dass die Betreuung daheim ähnlich jener in den stationären Einrichtungen gefördert werden soll. Angesprochen auf die bei der Heimpflege bestehenden je nach Land unterschiedlichen Regress-Forderungen an Angehörige, meinte Buchinger, diese werden bis Ende Juni wohl nicht vereinheitlicht werden können. Dies sei aber auch nicht unbedingt notwendig. Wichtiger sei, die Förderung der Betreuung daheim an jene der stationären anzupassen.
Grüne gegen Bartenstein-Modell
Der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger fühlt sich durch das Pflege-Modell von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein in eine Dienstboten-Gesellschaft versetzt. Grund dafür ist einerseits die Mindestarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, andererseits die Höchstgrenze von 128 Stunden für zwei Wochen. "Es ist eine Form von Arbeitsarrest", so Öllingers Befürchtung bei einer Pressekonferenz am Dienstag.
"Arbeitsarrest"
"Wer als unselbstständige Person unter dieses Gesetz fällt, der darf sich in 14 Tagen vom Arbeitsplatz nicht wegbewegen", so Öllingers mögliches Szenario. Alles was außerhalb dieser 128 Stunden anfallen würde, gelte außerdem nicht als Arbeitszeit. Und auch die Ruhepausen von maximal drei Stunden könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hierbei um "Arbeitsarrest" handle.
Grund für diese Befürchtung ist die Anlehnung von Bartensteins Entwurfs an das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. Demnach müssten sich die Personen auch außerhalb der Arbeitszeit vereinbarungsgemäß in den Wohnräumen aufhalten. Nur würden für Hausangestellte bessere Regelungen gelten, so der Grüne Sozialsprecher.
"lex specialis"