Eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung hat ein 32-jähriger Steirer bekommen, der seiner kleinen Tochter schwerste Schädelverletzungen zugefügt hatte. Der Mann hatte mit der Faust auf den Kopf des zwei Monate alten Babys eingeschlagen. Angeklagt war Mordversuch, doch die Geschworenen entschieden auf Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 32-jährige Akademiker wirkte vor Gericht nett und ruhig, sprach von "Hilflosigkeit" und "Verzweiflung", wenn es um seine Taten ging. Diese sind allerdings ein Fall für sich: Der Beschuldigte hatte im November 2005 mit der Faust auf seine zwei Monate alte Tochter eingeschlagen. Beim ersten Mal trug das Baby offenbar keine Verletzungen davon, als er eine Woche später wieder ausrastete, erlitt das Kind Berstungsbrüche. Laut Gutachter kam es trotz allem ohne Dauerfolgen davon.

"Schreibaby"

Vor Gericht bemühte sich der Angeklagte, mit Frau und Kind - von denen er derzeit auf Weisung des Gerichts getrennt leben muss - ein idyllisches Bild zu bieten. Das Kind lief während der Verhandlung nach vorne und wurde vom Vater geherzt und geküsst. Der Beschuldigte versammelte sich mit seinen Freunden von der Glaubensgemeinschaft der Mennoniten vor der Urteilsverkündung zur stillen Andacht.

"Das Mädchen war ein Wunschkind", hatte der Verteidiger zuvor erwähnt. Er führte an, das Kind sei ein "Schreibaby" gewesen, das sich einfach nicht beruhigen ließ. "Die Anklage ist übertrieben und unzutreffend", so der Anwalt, denn sein Mandant habe "absolut nie den Gedanken gehabt, dass er das Kind töten könnte".

"Nicht schuldig" fühlte sich auch der Angeklagte. Er schilderte, dass er und seine Frau mit dem Neugeborenen nach ihrem Umzug nach Graz im totalen Chaos gelebt hätten. Zudem hatte er damals eine neue Stelle angetreten, die ihn permanent überfordert hatte. Dazu kam dann noch das Kind, das "ich hauptsächlich schreiend erlebt habe", so der Angeklagte. "Es gibt Broschüren und auch im Internet Tipps für solche Fälle, außerdem kann man zum Kinderarzt gehen", warf der Richter ein. Die Schwiegermutter hatte ihre Hilfe angeboten, doch das hatte das Paar abgelehnt. "Wir hätten es als Versagen gesehen, wenn wir das Kind jemand anderem gegeben hätten", meinte der Beschuldigte.

Die Geschworenen waren offenbar von der Wendung zum Guten für die ganze Familie überzeugt und entschieden auf absichtliche schwere Körperverletzung, die mit milden zwei Jahren zur Gänze bedingter Haft bestraft wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)