derStandard.at: Wer profitiert nun wirklich von der Abschaffung der Erbschaftssteuer?
Bruckner: Im Prinzip alle, die einmal was erben werden. Ausgenommen natürliche diejenigen, die Kapitalvermögen wie Sparbücher oder Aktien erben, das ist ohnehin mit ganz wenigen Ausnahmen steuerfrei. Aber: Lebenversicherung, Betriebe, Grundvermögen, Kunst, die nicht zum Hausrat gehört. Das wäre alles zu versteuern gewesen. Natürlich profitiert jemand der wohlhabend ist, vom Wegfall einer Vermögenssteuer mehr als jemand, der nicht wohlhabend ist.
derStandard.at: Günter Stummvoll von der ÖVP hat gemeint, dass der Zuwachs an Stiftungen, in denen Gelder bisher untergebracht werden, in Zukunft sinken wird. Was bedeutet das?
Bruckner: Die Erbschaftssteuer war bisher ein starkes steuerliches Motiv für die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen. Übertrage ich mein Vermögen an eine Stiftung, habe ich in der Folge keine Erbgänge mehr. Denn die Stiftung "stirbt nicht" und bleibt in der Familie. Dieses Motiv fällt jetzt weg, und wer in letzter Zeit mit der Gründung einer Stiftung liebäugelte, wird das jetzt nicht mehr tun.
derStandard.at: Das hieße aber dann auch, dass die „Megareichen“ ihr Vermögung nicht mehr in Stiftungen „binden“ müssen, sondern frei darüber verfügen können.
Bruckner: Der Weg, sich über Stiftungen Steuern zu ersparen, ist dann nicht mehr notwendig. Stiftungen haben aber auch weitere Vorteile. Zum Beispiel, dass das Erbe, der Familienbesitz, nicht durch Erbschaft aufgesplittet wird. Beispiel Mauthner-Markhoff: da waren zum Schluss schon 70 bis 80 Personen beteiligt und jeder wollte aus dem Unternehmen was herausziehen. Das kann durch eine Stiftung verhindert werden. Auf der anderen Seite gehört das Vermögen dann natürlich nicht mehr der Familie, sondern eben der Stiftung und wird letztlich von einem Stiftungsvorstand verwaltet. Damit gibt ich sein Unternehmen quasi in fremde Hände. Deswegen zahlten viele FirmenbesitzerInnen ohnehin lieber Erbschaftssteuer.
derStandard.at: Wäre eine Reparatur der Erbschaftssteuer möglich gewesen?
Bruckner: Reparierbar ist die Erbschaftssteuer, aber nur unter der Aufgabe der Endbesteuerung des Kapitalvermögens. Was dann bedeuten würde, dass alle ÖsterreicherInnen ihre Sparbücher auf den Tisch legen müssten, auch wenn die Einlage dann letztendlich unter der Freibetragsgrenze liegt.