Ein Jahrzehnt dauerte es bis überhaupt das Prozessrecht und die Inhalte der Tribunalsarbeit feststanden. Im Juni 2006 nahm das Gericht mit der Vereidigung der Richter – 17 Kambodschaner und zehn UN-Richter – offiziell seine Arbeit auf. Geahndet werden sollen die Gräueltaten der Roten Khmer von 1975 bis 1979. Dazu gehören Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Mord an geschätzten 1,7 Millionen Menschen.
Zu Anklagen kam es bisher nicht und das, obwohl die Richter "gegen die Zeit arbeiten", so Fenz. Das UN-Mandat reicht nämlich nur für drei Jahre und die Verantwortlichen für die Massaker der Roten Khmer sind bereits über 70 Jahre alt. Deshalb muss den Anhängern des 1998 verstorbenen Rote-Khmer-Führers Pol Pot möglichst bald der Prozess gemacht werden. Den UN-Richtern wurden nun aber wieder Steine in den Weg gelegt. Die BAKC, der "dritte Player" neben den kambodschanischen und den internationalen Richtern, wolle die - ohnehin unüblichen - Zulassungsgebühren für ausländische Richter "indiskutabel hoch" ansetzen.
In einem UN-Bericht wird die BAKC als höchst korrupt beschrieben. Die UN-Richter versuchen deshalb deren Einflussnahme so gering wie möglich zu halten. Ihr Vorschlag, die BAKC "ganz rauszuhalten", wurde von der Anwaltskammer aber "vehement abgelehnt", erzählt Fenz.