Im Auftrag der Staatsanwaltschaft haben Spezialisten des Innenministeriums (Büro für interne Angelegenheiten, BIA) das Computersystem der Finanzmarktaufsicht (FMA) durchleuchtet. Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Österreich" (Mittwoch) bestätigte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Dienstag gegenüber der APA. Die FMA habe den Beamten von sich aus 10 Laptops zur näheren Prüfung ausgehändigt. Ein Teil der sichergestellten Geräte sei schon wieder zurück gekommen. Dass die Laptops konfisziert wurden, bestreitet der FMA-Sprecher. "Es wurde nichts beschlagnahmt."

Auszüge

Hintergrund der Aktion sind Ermittlungen gegen die FMA, da in den vergangenen Tagen Auszüge aus brisanten und geheimen FMA-Akten mit Informationen über die Meinl Bank und ihre Geschäfte mit dem US-Investmentbanker Wolfgang Flöttl an die Öffentlichkeit geraten sind, auch um die BAWAG betreffende Papiere soll es gehen.

Nach APA-Informationen sollen die behördlichen Untersuchungen nur Mitarbeiter der Bankenaufsicht mit Schnittstelle zur Nationalbank betreffen. Dazu sagt die FMA nichts. Parallel läuft noch eine Untersuchung der Innenrevision der Aufsicht.

Die Beamten des BIA waren Anfang letzter Woche in die FMA gekommen, um ihre Untersuchungen zu starten, hieß es am Dienstag. Zuvor hatte die Finanzmarktaufsicht nach einem "profil"-Bericht über ein Schreiben der Meinl Bank an die FMA Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Vorher war auch die Innenrevision eingeschaltet worden, dann wurde wie berichtet die Anzeige gegen unbekannte Täter wegen Verdachts des Bruchs des Amt- und Bankgeheimnisses erstattet.

Froh

Die FMA ist laut Grubelnik "sehr froh", dass die Experten der BIA so rasch kamen, man kooperiere eng auf allen Ebenen. Weil es sich bei den von den Experten untersuchten Unterlagen zum Teil um streng vertrauliches Datenmaterial handle, habe man mit der Staatsanwaltschaft auch im Detail vereinbart, wie mit dem Bankgeheimnis unterliegenden Daten umzugehen sei. Die FMA sei an rascher und vollständiger Aufklärung höchst interessiert. "Schlimmstenfalls", wenn überhaupt, handle es sich um das Vergehen einzelner, heißt es.(APA)