Die Nebel um den bayerisch-österreichischen Bankendeal lichten sich, und die Dinge treten allmählich ins klare Licht. Zumindest für jene, die mit den weit in die Zeiten der k. u. k. Monarchie zurückreichenden Traditionen des österreichischen Sparkassenwesens vertraut sind. Denn auf die vor mehr als 100 Jahren ins Leben gerufene Konstruktion der Gemeindesparkassen, die auch dem kleinen Mann den Zugang zum Kreditwesen eröffnen sollte, geht die Einrichtung der Anteilsverwaltung Zentralsparkasse (AVZ) zurück, die als Kernaktionär der Bank Austria im Brennpunkt des Deals stand. Als "eine Art Stiftung, die quasi sich selbst gehört", versuchte sie einst ein Generaldirektor der Bank zu definieren. Damit wurde die Ambivalenz einer formaljuristisch unanzweifelbaren Unabhängigkeit und des real existierenden Einflussbereichs der Gemeinde Wien recht schön umrissen. Und diese Konstruktion ermöglicht jetzt einen Garantiemechanismus zur Absicherung der Bank Austria als selbstständiges Institut innerhalb des bayerischen HypoVereinsbank-Konzerns. Denn über eine Art "Golden Share" sicherte sich die AVZ gleichsam ein Vetorecht in gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen über die Bank Austria. Wer immer in künftigen AVZ-Konstruktionen auch das Sagen haben mag, gegen dessen Willen kann die Bank Austria von ihrer bayerischen Mutter nicht "aufgeschnupft" werden. Dies war das Zugeständnis, das der Betriebsrat den Bayern im Gegenzug für die Aufgabe seiner Vetorechte im Aufsichtsrat abgerungen hat. Damit freilich bleibt die AVZ ein gewichtiges Machtinstrument, über dessen Kontrolle kommende Wahlkämpfe entscheiden werden. Noch ist das Ende der Politik im heimischen Bankwesen nicht ausgerufen. Zumindest so lange nicht, solange die EU das Instrument des "Golden Share" nicht beseitigt.