Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, sagte auch über die Fortsetzung entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und die Niederlande habe die Kommission entschieden. Beide Fälle sollen ausgeweitet werden. Wegen Änderungen der Bestimmungen in beiden Ländern werde die Kommission aber erst später ein zweites Mahnschreiben an beide Länder richten. Über Schweden, gegen das die EU-Kommission ebenfalls wegen der dortigen Sportwetten-Bestimmungen ein Verfahren eingeleitet hat, sei noch keine Entscheidung getroffen worden.
Drewes betonte, die Staaten hätten zwar freie Hand bei der Gestaltung von Vorschriften auf diesem Glücksspielmarkt. Sie dürften aber dabei nicht diskriminierend und unverhältnismäßig vorgehen. Dies sei durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall "Placanica" bestätigt worden.
Der Vorstand des börsenotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin, Norbert Teufelberger begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. "Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen", erklärte er in einer Aussendung.