Um Hindernisse auf dem Markt für Sportwetten zu beseitigen, geht die EU-Kommission weiter gegen drei Staaten vor. Die EU-Behörde sendete am Mittwoch an Dänemark, Finnland und Ungarn verschärfte Mahnschreiben. Sollten diese Länder ihre Beschränkungen binnen zwei Monaten nicht plausibel begründen können, droht ihnen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, sagte auch über die Fortsetzung entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und die Niederlande habe die Kommission entschieden. Beide Fälle sollen ausgeweitet werden. Wegen Änderungen der Bestimmungen in beiden Ländern werde die Kommission aber erst später ein zweites Mahnschreiben an beide Länder richten. Über Schweden, gegen das die EU-Kommission ebenfalls wegen der dortigen Sportwetten-Bestimmungen ein Verfahren eingeleitet hat, sei noch keine Entscheidung getroffen worden.

Drewes betonte, die Staaten hätten zwar freie Hand bei der Gestaltung von Vorschriften auf diesem Glücksspielmarkt. Sie dürften aber dabei nicht diskriminierend und unverhältnismäßig vorgehen. Dies sei durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall "Placanica" bestätigt worden.

Der Vorstand des börsenotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin, Norbert Teufelberger begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission. "Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen", erklärte er in einer Aussendung.

In Österreich sind Sportwetten bereits weitgehend liberalisiert. Über ein anderes Verfahren gegen das österreichische Glücksspielgesetz werde nicht vor Juni oder Juli entschieden, hieß es in Kommissionskreisen. Die EU-Behörde hatte im Oktober ein Mahnschreiben an Österreich gesendet, in dem sie vor allem Rechtsvorschriften anprangert, die Werbung für in anderen EU-Staaten zugelassene und niedergelassene Spielbanken verbieten. Weiters kritisierte die Brüsseler Behörde, "dass die Sorgfaltspflicht der Spielbanken, die zum Schutz österreichischer Glücksspielteilnehmer vor übermäßigen Spielverlusten durch die betreffenden Rechtsvorschriften begründet wird, für ausländische Spieler nicht gilt."(APA)