Einweisung in Anstalt
Die Geschworenen sprachen die Frau mit 7:1 Stimmen des Mordes und einstimmig der Störung der Totenruhe schuldig. Sie entschieden zudem, dass sie zurechnungsfähig gewesen sei. Die Einweisung in eine Anstalt begründete die Richterin mit der "hochgradig potenziellen Gefährlichkeit" der Angeklagten.
Sowohl mehrere Indizien als auch Zeugen sowie Sachverständige hatten die Frau, die sich nicht schuldig bekannte, massiv belastet. In der Verhandlung machte sie einen physisch und psychisch stark beeinträchtigten Eindruck. Der Staatsanwalt sprach davon, dass die 43-Jährige die Tat gezielt geplant, ausgeführt und anschließend mehrere Versuche unternommen habe, sie zu verschleiern. Dieser Ansicht schloss sich auch der zuständige Gerichtsmediziner an.
Nahverhältnis
Kriminalpsychologe Thomas Müller erklärte, dass die Umstände auf ein Nahverhältnis zwischen Opfer und Täter und ein Tötungsdelikt im persönlichen Bereich schließen ließen. Zum Tatzeitpunkt soll die Beschuldigte laut Gutachten zurechnungsfähig gewesen sein. Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch, da nicht genügend Beweise vorgelegt und die vier Hauptfragen, wann, wie, wo und warum sich die Tat abgespielt habe, nicht beantwortet worden seien.