Wien - Der GAK prüft, wie vom Standard berichtet, Wege und Mittel, um gegen den seiner Meinung nach unzulässigen Abzug von sechs Punkten Rechtsmittel vor öffentlichen Gerichten zu ergreifen. Unter anderem geht es um die Frage, ob parallel zum Schiedsgerichtsverfahren des Verbandes eine Einstweilige Verfügung vor einem öffentlichen Gericht zur Wahrung der Ansprüche und Vermeidung von Schaden (Abstieg, Zwangsausgleichsabweisung) sinnvoll und durchführbar ist.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sagt dazu in einem Urteil (Geschäftszahl: 10 Ob50/06k) vom September 2006: Ja. Der OGH rügte den ÖFB, der dürfe nicht durch "Drohungen" (Sperre) und "Belohnungen bei Wohlverhalten" eine "gerichtliche Geltendmachung eines Anspruches durch den Antragsteller" (=der Spieler) beurteilen und sich Kompetenzen öffentlicher Rechtsprechung anmaßen. Diese Verbandsvorgangsweise "verstößt gegen grundlegende Regeln eines fairen Verfahrens" (OGH) nach § 6 der Menschenrechtskonvention.

Im Herbst 2005 brachte ein Fußballer vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien eine Klage gegen eine seiner Meinung nach ungerechtfertigte Entlassung durch einen Verein des Niederösterreichischen Landesverbandes (Gebietsliga) ein. Der Kontroll-, Melde- und Finanzausschuss des NÖ Verbandes verhängte am 19. 1. 2006 über den Kicker eine Sperre von drei Spielen, weil er eine Verbandsanordnung nicht befolgt und unerlaubt die Gerichte in Anspruch genommen hatte. Im Februar gab das Protestkomitee dem Protest des Spielers statt, verwies die Entscheidung an die 1. Instanz zurück.

In der Schlichtungsstelle des Verbandes wurde dem Spieler in Anwesenheit seines Rechtsvertreters Gerald Schefcik (Doschek Rechtsanwalts GmbH) gedroht, er werde für 15 Pflichtspiele gesperrt, wenn es zu keiner Einigung käme und er die gerichtliche Klage weiterverfolge. Es werde "poschen". Die Einigung kam nicht zustande, der Kicker wurde für 15 Spiele gesperrt (9. 3. 2006). Der Spieler schloss mit einem neuen Verein einen Vertrag, Schefcik erwirkte vor dem Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung, damit der Vertrag gelebt werden könne. Das Landesgericht in St. Pölten verwarf die EV, der OGH setzte sie wieder in Kraft und die Sperre auf fünf Spiele fest, die längst vorflossen waren. (Johann Skocek, DER STANDARD Printausgabe 23. März 2007)