Schon seit 2005 ficht der Malerneffe Roman Kokoschka das letzte Testament von Olda Kokoschka an. Die 2004 verstorbene Witwe verwaltete nach Kokoschkas Tod seinen Nachlass und setzte 1998 in ihrem letzten Willen die Kokoschka-Stiftung als "Universalerbin" ein. Der Neffe ist allerdings in Besitz der Kopie eines drei Jahre früher verfassten Testaments, in dem er, wie es der Maler gewünscht habe, als Alleinerbe aufscheint.
Die Stiftung befürchtete einen gerichtlichen Zugriff auf die Bilder und wollte daher einige von der Albertina erbetenen Gemälde nicht nach Wien reisen lassen, obwohl ihr die Immunität der Exponate zugesichert wurde. Mit der Abweisung der Berufung von Roman Kokoschka sei nun allerdings "eine neue Grundlage geschaffen", sagt Régine Bonnefoit, Konservatorin der Kokoschka-Stiftung. Man rechnet deshalb nun mit neuerlichen Gesprächen mit der Albertina.
Ein Ende des Rechtsstreits ist jedoch derzeit nicht absehbar, zumal gleich mehrere Verfahren laufen, u. a. zum Geschäftsgebaren der Stiftung. Streitpunkt sind etwa die Umstände der Abfassung des Testaments von Olda Kokoschka im Jahr 1998, wenige Monate nach einem Schlaganfall. Als Initiator dahinter vermutet Roman Kokoschka die Stiftungsorgane.
Der Standort der Sammlung in Vevey habe mit dem Tod Oldas, die die Bilder zu Lebzeiten in ihrer physischen Nähe haben wollte, allerdings seinen Zweck verloren, betont der Kokoschka-Neffe. Die Statuten schrieben der Stiftung die würdige Aufbewahrung des Werks, die Dokumentation von Oskar Kokoschkas Leben und deren öffentliche Promotion vor.