Den "Mittagshunger" und seine für Wirte arbeitsintensiven Vorbereitungen auf ihn hatte die Österreicherin auch den Fremdenpolizisten gegenüber erwähnt, die eines Vormittags in ihrer Wohnung auftauchten. Wo denn ihr Mann und Beisl-Mitbetreiber Afzaal Deewan (42) sei, hatten die zum Zweck der Scheinehen-Überprüfung erschienenen Beamten gefragt. Arbeiten in seinem eigenen Lokal sei er, hatte sie geantwortet - ganz so, wie sie und er es seit der Lokalgründung im April 2005 "zwölf bis 14 Stunden täglich" täten. Der Erfolg - 11 Angestellte, geschätzte 250.000 Euro Umsatz 2006 - komme eben nicht von nichts.
"Die Fremdenpolizisten sind daraufhin davongerannt", erinnert sich Frau Deewan. Mit einem Erfolgsgastronomen als "Kunden" hatten sie offenbar nicht gerechnet.
Unerwünscht und gefeiert zugleich
Doch aufgrund des zu Jahresbeginn 2006 ohne Übergangsfristen eingeführten Niederlassungsgesetzes ist der ursprünglich als Flüchtling nach Österreich gekommene Pakistani tatsächlich beides: Unerwünschter Ausländer ohne Aufenthaltsrecht und prämierter Jungunternehmer und gefeierter Koch: Das Lokal, das seine Frau und er gemeinsam nur gründen konnten, weil Asylwerbern selbstständige Tätigkeit nicht verboten werden darf, wurde vom Falter inzwischen unter die "Wiener Top Ten" gereiht.
Ein solcher gelebter Gegensatz geht an die Substanz. Als das "Deewan"-Lokalkonzept "Pay as you like" - jeder bezahlt für sein Essen, was ihm beliebt - beim Jungunternehmerwettbewerb 2006 auf Platz 30 unter 1400 Projekten rangierte, konnte sein Erfinder "vor lauter Zukunftsangst nächtelang nicht schlafen" - wie er erzählt. Nun, wo "vom Wirtschaftlichen her eigentlich weitere Beisleröffnungen anstehen würden", raubt dem Paar der Kampf gegen eine mögliche Ausweisung Afzaals viel Kraft.
"Chancen gesunken"
Bei der in Wien für Fremdenangelegenheiten zuständigen MA 35 hat es zuletzt geheißen, "dass die Chancen für eine Niederlassungsbewilligung aufgrund einer Verschärfung weiter gesunken sind", schildert Natalie Deewan. MA-35-Leiterin Beatrix Hornschall bestätigt dem Standard diese schlechte Nachricht: "Ein neues Rundschreiben aus dem Innenministerium macht wohlwollende Interpretationen wie bisher in Altfällen unmöglich. Herr Dewan ist einer der ersten Betroffenen" (siehe Artikel "Verschärfung per E-Mail aus Ministerium").