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Beim Ecofin-Treffen im Februar hatte es Wilhelm Molterer lustig mit seinem deutschen Amtskollegen Peer Steinbrück. Diesmal trifft er auch Kommissionschef José Manuel Barroso.

Foto: APA/EPA/Olivier Hoslet
Brüssel - Die EU-Finanzminister werden sich bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel voraussichtlich in Grundzügen auf die lang umstrittene Zahlungsverkehrsrichtlinie einigen. Nachdem der Kompromiss auch mit dem Parlament bereits weit gehend abgestimmt ist, sollte die Richtlinie damit in erster Lesung im April beschlossen und mit 1. November 2009 in Kraft treten können, hieß es am Montag aus Diplomatenkreisen.

Die Vorschriften für kürzere Überweisungszeiten gelten allerdings erst ab 2012.

Die Richtlinie soll einerseits den Wettbewerb im Zahlungsverkehr ankurbeln und damit Überweisungen über die Grenze einfacher und schneller machen. Diplomaten betonten, mit der "wohl wichtigsten Regelung" im Finanzmarktbereich seit Jahren werde echtes Neuland betreten. Damit würden gleiche Zugangs- und Aufsichtsregeln für alle Zahlungsdienstleister geschaffen, der Konsumentenschutz bleibe genauso wie bisher erhalten.

Strittig war bis zuletzt, ob es Bestimmungen für die Kapitalausstattung aller Zahlungsdienstleister geben soll, wie die Kreditvergabe geregelt wird und wie lange Überweisungen künftig dauern dürfen. Unter den Mitgliedstaaten hatte sich eine Gruppe von Ländern um Großbritannien für eine weit gehende Freigabe eingesetzt, während sich eine ähnlich große Anzahl von Ländern um Frankreich - darunter auch Österreich - um mehr Schutz der Konsumenten und Regulierung einsetzte.

Laut Kompromiss müssen Zahlungsdienstleister - abgestuft je nach Tätigkeit - ein bestimmtes Startkapital aufweisen. Auch für die Dauer von Überweisungen wurde eine gestaffelte Lösung gefunden: Ab 2012 müssen elektronische Überweisungen einen Tag später auf dem Empfängerkonto sein, bei Papierüberweisungen darf es zwei Tage dauern, bei Lastschriften bis zu drei.

Geklärt wurden auch offene Haftungsschutzfragen sowie die Informationspflicht. Unter anderem sollen Verbraucher bei Verlust der Bankomatkarte - sofern sie nicht grob fahrlässig handelten - nur noch für 150 Euro haften.

Diskutieren werden die Minister weiters Regeln, unter denen andere Unternehmen als Banken Kredite gewähren dürfen. (APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.03.2007)