Wien - Das Justizministerium wird die Kosten für Opferhilfe bis zum Jahr 2008 mehr als verdoppeln: Waren im Vorjahr noch zwei Millionen Euro budgetiert, sollen heuer 3,5 Millionen und im nächsten Jahr 4,5 Millionen Euro für die Prozessbegleitung von Opfern ausgegeben werden, sagte am Dienstag Justizministerin Maria Berger bei einer Pressekonferenz zum Thema "Mehr Gerechtigkeit und Hilfe für Opfer von Straftaten" in Wien.

Koordinationsstelle für Opferhilfe

Damit Opfer künftig rasch zu der für sie optimalen Beratung und Betreuung finden, wird eine Koordinationsstelle für Opferhilfe mit einer neuen Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0800-112-112 wird einem Gewaltopfer ab 1. Juli 2007 nicht nur eine rein juristische, sondern auch umfassende psychologische Betreuung geboten. Die Opferhotline bietet eine erste Krisenintervention und informiert Betroffene über ihre Rechte im Strafverfahren, bei der Prozessbegleitung und zu Entschädigungsansprüchen.

Beratung, Begleitung und Betreuung durch professionelle Betreuer

"Die Anliegen von Opfern müssen ernst genommen werden. Das Strafverfahren soll ihnen ermöglichen, als Opfer gehört und anerkannt zu werden", sagte Berger. Ab 1. Jänner 2008 erhalten Opfer das Recht auf Beratung, Begleitung und Betreuung durch professionelle Betreuer während des gesamten Strafverfahrens. Die Justizministerin kündigte zudem die Schaffung eines neuen Straftatbestandes an, der nicht wie bisher auf Einzeldelikte wie Körperverletzung, gefährliche Drohung oder Nötigung abzielt, sondern die Gesamtheit einer länger andauernden Gewaltbeziehung in Familien erfasst. Der Strafrahmen dafür soll sechs Monate bis fünf Jahre betragen.

Eine erste Zwischenbilanz des mit 1. Juli 2006 in Kraft getretenen "Anti-Stalking"-Gesetzes ergibt rund 100 Verurteilungen und 104 einstweilige Verfügungen wegen beharrlicher Verfolgung. Zum Schutz vor Gewalt in der Familie - vor allem von Frauen - sollen die einstweiligen Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz von drei auf sechs Monate ausgedehnt werden, kündigte Berger an. (APA)