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Stalking versetzt die meist weiblichen Opfer in Angst. Von vier Anzeigen führt aber nur eine zu einer Verurteilung.
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Wien - Eine Befürchtung der KritikerInnen eines Gesetzes gegen Stalker ist nicht eingetroffen: Dass die Strafbestimmung zum toten Recht wird. Rund 100 Menschen wurden seit dem 1. Juli 2006 wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 107a im Strafgesetzbuch "Beharrliche Verfolgung" verurteilt. Jetzt will das Justizministerium eine Studie erstellen lassen, um die Effizienz der unter der früheren BZÖ-Ministerin Karin Gastinger beschlossenen Regelung zu evaluieren.

Dabei sollen auch Verbesserungsmöglichkeiten untersucht werden, kündigte Justizministerin Maria Berger (SP) am Montag an. Denn auffällig ist die Diskrepanz zwischen den 406 Anzeigen und den knapp 100 Verurteilungen. Nur jede vierte Anzeige betrifft also laut Statistik einen tatsächlichen Stalking-Fall.

Maria Schwarz-Schlöglmann vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich ortet dafür mehrere Gründe. Einerseits eine Zeitverzögerung zwischen Anzeige und Prozess, andererseits fehle bei manchen Gerichten noch immer das Bewusstsein für den Unrechtsgehalt der Verfolgung, kritisiert die Expertin. Allerdings gebe es durchaus auch Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, weil die Sache nicht so dramatisch wie angezeigt ist. (moe/DER STANDARD, Printausgabe 28.03.2007)