Wien - Ein 81-jähriger Wiener musste sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Pensionist soll am 16. Juni 2006 in Wien-Hietzing seiner um 14 Jahre jüngere Lebensgefährtin den Kopf abgeschlagen haben. In den Einvernahmen zeigte sich der ehemalige Jurist geständig. Er schlug die 67-Jährige demnach zuerst mit einer Vase, stach dann mit einem Küchenmesser auf sie ein und trennte ihr dann den Kopf ab. Nach der Tat habe sich der 81-Jährige in einen Gartensessel gesetzt und auf die Polizei gewartet. Die Geschworenen verurteilten den Mann zu zehn Jahren Haft.

Milderungsgründe

Die "zahlreichen Milderungsgründen" die für die Mindeststrafe für Mord aussschlaggebend waren, wurden von Richterin Claudia Bandion-Ortner begründet: Die Milderungsgründe waren seine bisherige Unbescholtenheit, sein Geständnis, sein fortgeschrittenes Alter sowie seine laut psychiatrischem Gutachten eingeschränkte Schuldfähigkeit. Erschwerend war demgegenüber die besonders grausame Vorgehensweise.

Motivsuche

Die Frage nach dem Motiv für die grauenhafte Bluttat stand im Vordergrund des Beweisverfahrens. Aus dem Angeklagten selbst war dazu nichts herauszubekommen. Mögliche Beweggründe ergaben jedoch die Einvernahme eines Polizisten, der den 81-Jährigen unmittelbar nach seiner Festnahme vernommen hatte, und die Befragung von zwei Nachbarn des Opfers.

Ein Nachbar erklärte: "Sie war nicht gerade die feine Frau. Er wurde gedemütigt und geschimpft von ihr, wo es gegangen ist, weil sie noch jünger und attraktiver war." Ihr sei "immer nur das Finanzielle wichtig gewesen. Er dagegen war immer nett."

"Er hat gesagt, sie hat dauernd herumgenörgelt", gab ein Beamte zu Protokoll. Der Pensionist habe ihm nach der Tat erzählt, die Frau habe ihm regelmäßig vorgeworfen, beim morgendlichen Zähneputzen "herumzuspritzen. Er habe sich "nach ihr gerichtet" und sich "entmündigt" gefühlt."

Noch deutlicher wurden die Nachbarn. "Er hat ihr jeden Wunsch erfüllt. Die Frau habe ihn "ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, und arbeiten hat' er müssen wie ein Sklave", erklärte ein Nachbar. Der 81-Jährige habe ihr bis zu vier Einkaufssackerln hinterher geschleppt und sei dafür noch vor aller Ohren für sein langsames Tempo gehänselt worden.

Befragt wurde auch einer der Söhne des 81-Jährigen. "Er hat die Frau sehr gern gehabt. Sie war für ihn 'meine Elisabeth'. Sie waren wie junge Verliebte." Er habe ihn niemals aggressiv erlebt: "Mein Vater hat niemals die Stimme erhoben."

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. (APA)