Graz - Mutterfreuden mit 60plus. In Österreich ist eine Behandlung, die dazu führt, wegen des Verbots der Eizellspende nicht zulässig. Das sagte Dr. Michael Stormann vom Justizministerium am Mittwoch gegenüber der APA. In der Realität gibt es aber auch noch eine andere Hürde: Die meisten IVF-Behandlungen werden ja über die Unterstützung durch die öffentliche Hand via IVF-Fonds durchgeführt. Und hier setzte der Gesetzgeber eine Altersgrenze von 40 für Frauen und von 50 für Männer, wenn der Fonds für ein Paar zahlen soll.

"Für eine medizinische unterstützte Fortpflanzungsbehandlung dürften nur Eizellen beziehungsweise Samen von Ehegatten oder Lebensgefährten verwendet werden. Samen eines Dritten darf verwendet werden, wenn jener vom Ehegatten oder Lebensgefährten der Frau für eine Befruchtung der Eizelle nicht geeignet ist", sagte Stormann. Damit ist im Umkehrschluss die Eizellspende, die bei Frauen nach dem Wechsel für späten Nachwuchs notwendig wäre, verboten.

Allerdings, im Abstammungsrecht hat der österreichische Gesetzgeber für solche Fälle doch vorgesehen. Immerhin ist die Eizellspende ja nach nationalem österreichischen Recht verboten, in anderen Ländern aber erlaubt. Damit bestand die Notwendigkeit, hier entsprechende Regelungen vorzusehen.

Stormann: "In Paragraph 137 Absatz b des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde festgelegt, dass die Mutter eines Kindes jene Frau ist, welche das Kind geboren hat." Somit geht die Frau, die das Kind auf die Welt gebracht hat, vor der im Fall der Eizellspende existenten genetischen Mutter. (APA)