Wien – Wer nach der Pflichtschule eine Lehre ergreift, dem stehen auch später alle Wege zur Hochschule offen: Die Matura und andere Zugangsprüfungen sind verschiedenartig nachzuholen. Bekannt sind die Berufsreife- sowie die Studienberechtigungsprüfung, die z. B. das Wifi und die Volkshochschulen (VHS) anbieten.

Erstere gibt es (als der Matura gleichwertige Prüfung) für Absolventen einer Lehre, einer land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung, einer dreijährigen mittleren Schule oder Krankenpflegeschule bzw. einer Ausbildung im medizinisch-technischen Dienst. Die Studienberechtigungsprüfung macht jeweils den Weg für ein bestimmtes Studium frei. Die Ausbildung spiele dabei eine geringere Rolle, sagt Christian Nowak von der VHS Meidling. Notwendig ist "eine passende Vorbildung", die mitunter eine ehrenamtliche Tätigkeit sein kann. Dieser Fakt ist auch Schulabbrechern zuträglich, "die sich mit diversen Jobs durchschlagen" und dann doch noch "mehr" wollen.

Die Zulassung zur Berufsreife erfolgt ab dem 17. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung frühestens mit 19. Für die Prüfung über eine allfällige Studienberechtigung muss man mindestens 20 sein. Gut zu wissen: Es gibt dafür unter bestimmten Voraussetzungen auch Studienbeihilfe.

Für die FH gibt es eine weitere Möglichkeit: Fachschul- und Lehrabsolventen können über einen "Studienbefähigungslehrgang" Zutritt erhalten. Die Teilnehmer kommen meist aus den angestrebten Studien ähnlichen Lehren, so Franz Daschil von der FH Wels. Die Durchfallquote liege zwar "bei 40 Prozent" – wer durchkommt, gehöre jedoch oft zu den FH-Glanzlichtern. (Bernhard Madlener, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.03.2007)