Wels - Ein oberösterreichischer Zollbeamter, der sich wegen Korruptionsverdachtes vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Wels verantworten musste, ist Donnerstagnachmittag zu 14 Monaten Haft bedingt auf ein Jahr verurteilt worden. Er erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt legte Berufung gegen die seiner Ansicht nach zu geringe Strafhöhe ein. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf die Zeugenaussagen, die Fernfahrer vor dem Untersuchungsrichter gemacht hatten: Wenn "geschmiert" werde, gebe es eine "flotte Abfertigung", wenn nicht, werde man langwierig "gefilzt". Außerdem habe man sich auf diese Weise Zollgebühren ersparen können. Zudem soll er sich das Wechselgeld behalten haben, wenn an der Amtskasse in bar Gebühren zu entrichten waren.

Der Angeklagte beteuerte stets seine Unschuld. Er sah sich als Opfer einer Kampagne gegen ihn. Weil er als fleißiger und strenger Beamter vieles aufgedeckt habe, hätten sich nun die von ihm ertappten Fahrer und Transportfirmen gegen ihn verschworen. Das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn wegen Amtsmissbrauches und Geschenkannahme, in den anderen Anklagepunkten erfolgte ein Freispruch. Dabei handelte es sich um den Vorwurf der Bestechung und der Körperverletzung. (APA)