Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf die Zeugenaussagen, die Fernfahrer vor dem Untersuchungsrichter gemacht hatten: Wenn "geschmiert" werde, gebe es eine "flotte Abfertigung", wenn nicht, werde man langwierig "gefilzt". Außerdem habe man sich auf diese Weise Zollgebühren ersparen können. Zudem soll er sich das Wechselgeld behalten haben, wenn an der Amtskasse in bar Gebühren zu entrichten waren.
Österreich
OÖ: Zollbeamter wegen Korruption zu 14 Monaten verurteilt
Fernfahrer: "geschmiert" werde, gebe es eine "flotte Abfertigung" - Urteil nicht rechtskräftig
Wels - Ein oberösterreichischer Zollbeamter, der sich
wegen Korruptionsverdachtes vor einem Schöffensenat des
Landesgerichtes Wels verantworten musste, ist Donnerstagnachmittag zu
14 Monaten Haft bedingt auf ein Jahr verurteilt worden. Er erbat sich
Bedenkzeit, der Staatsanwalt legte Berufung gegen die seiner Ansicht
nach zu geringe Strafhöhe ein. Das Urteil ist somit noch nicht
rechtskräftig.
Der Angeklagte beteuerte stets seine Unschuld. Er sah sich als
Opfer einer Kampagne gegen ihn. Weil er als fleißiger und strenger
Beamter vieles aufgedeckt habe, hätten sich nun die von ihm ertappten
Fahrer und Transportfirmen gegen ihn verschworen. Das Gericht glaubte
ihm nicht und verurteilte ihn wegen Amtsmissbrauches und
Geschenkannahme, in den anderen Anklagepunkten erfolgte ein
Freispruch. Dabei handelte es sich um den Vorwurf der Bestechung und
der Körperverletzung. (APA)