Wien - Der Nationalrat hat am Ende seiner gut elfstündigen Donnerstag-Sitzung die Frist für Anträge auf Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz einstimmig verlängert. Objekte, die durch das NS-Regime entzogen wurden und jetzt im öffentlichen Eigentum stehen, können nun von den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben noch bis Ende 2007 zurückgefordert werden können. Darüber hinaus wurde klar gestellt, dass eine nachträgliche Naturalrestitution auch dann möglich ist, wenn Anspruchsberechtigte bereits Leistungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds erhalten haben.

Im Klartext: Wenn beispielsweise für ein Kunstobjekt bereits finanziell entschädigt wurde, kann statt dessen nun auch das Objekt selbst eingefordert werden. Sollte es zugesprochen werden, müsste die bereits erhaltene Zuwendung aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds refundiert werden.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) begründete die Verlängerung der Frist damit, dass mehrere Gebietskörperschaften die entscheidungsbefugte Schiedsstelle erst im Laufe des Jahres 2006 eingesetzt hätten bzw. das erst jetzt täten. Bis Ende dieses Jahres würden aber alle Anträge entschieden sein. 2008 könnten die Auszahlungen erfolgen, so Prammer. (APA)