Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss derzeit klären, ob der ORF mit der Sendung "Quiz-Express" gegen das gesetzliche Teleshopping-Verbot verstoßen hat oder nicht, DER STANDARD berichtete bereits am Montag darüber. Der Bundeskommunikationssenat hat den Luxemburger Gerichtshof ersucht, die EG-Fernsehrichtlinie entsprechend auszulegen. Am 24. Mai wird der Generalanwalt seine Schlussanträge vorlegen, bis zum endgültigen Spruch vergehen üblicherweise mehrere Monate.

Dem ORF ist es gesetzlich verboten, Sendezeiten für Teleshopping zu vergeben. Im April 2005 hatte die heimische Medienbehörde KommAustria beanstandet, dass die nächtliche Telefonshow "Quiz-Express" dieses Verbot verletzt. In der Sendung wurden die Zuschauer zum Anrufen und Raten animiert, wobei ein Anruf 70 Cent kostete. Vier Wochen später erstattete KommAustria Anzeige beim Bundeskommunikationssenat.

Der Gerichtshof soll nun beurteilen, ob unter "Teleshopping" auch Sendungen oder Sendungsteile zu verstehen sind, in denen den Zuschauern die Möglichkeit angeboten wird, sich über Mehrwert-Telefonnummern und damit entgeltlich an einem Gewinnspiel des Fernsehveranstalters zu beteiligen, oder ob es sich um - erlaubte - Werbung handelt. Das ORF-Gesetz definiert Werbung und Teleshopping mit den gleichen Begriffen wie die EU-Fernsehrichtlinie. (APA)