Graz/Wien - Die Tabelle der österreichischen Fußball-Bundesliga wird derzeit auch ohne Spielbetrieb gehörig durcheinander gewirbelt. Auf Grund einer Einstweiligen Verfügung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Graz vom vergangenen Mittwoch muss die Bundesliga dem GAK die am Wochenbeginn abgezogenen 28 Punkte rückerstatten, womit die Grazer auf einmal wieder auf Platz acht rangieren.

Pangl kündigt Rekurs an

Bundesliga-Vorstand Georg Pangl wurde nach eigenen Angaben über diese Entscheidung am Freitagvormittag informiert. "Die Bundesliga wird diese Einstweilige Verfügung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen beim Landesgericht Graz mittels Rekurs anfechten", kündigte der Burgenländer an.

In dieser Causa sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, betonte Pangl. "Die Punkte-Rückerstattung ist Fakt, aber auch nur ein Zwischenstand. Wir werden jetzt alle erforderlichen Maßnahmen treffen", versprach der Liga-Vorstand.

Die neuerliche Wende war dadurch herbeigeführt worden, dass der Masseverwalter des seit Ende Februar im Konkurs befindlichen Vereins, Norbert Scherbaum, im Kampf gegen das Punkte-Minus neben den Bundesliga-Instanzen auch ein ordentliches Gericht einschaltete und damit zumindest vorläufig Erfolg hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass dem GAK sowie dessen Gläubigern durch die Verhängung der angeführten verbandsinternen Sanktionen wirtschaftlicher Schaden droht.

Pangl gab sich verwundert darüber, dass die Bundesliga in diesem Zusammenhang nicht ausreichend eingebunden gewesen sei. "Die Entscheidung ist vom Gericht getroffen worden, ohne die Bundesliga anzuhören. Das finde ich interessant", meinte Pangl.

Die restliche Bundesliga-Saison wird nun möglicherweise von einem juristischen Tauziehen begleitet. Die dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz übergeordnete Instanz wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht Graz, danach bliebe noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Laut Pangl, der am Sonntag in der ORF-Sendung "Sport am Sonntag" gemeinsam mit GAK-Präsident Stephan Sticher und Sturm-Boss Hans Rinner zu Gast sein wird, ist die Liga entschlossen, im Bedarfsfall alle Möglichkeiten des Instanzenweges auszuschöpfen. "Wir können dieses Urteil nicht hinnehmen."

Erst am vergangenen Montag wurden dem GAK wegen der Insolvenz 10 Zähler abgezogen, darüber hinaus noch 12 weitere wegen Verstöße gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren. Schon vor rund zwei Wochen hatte die Bundesliga den Grazern auf FIFA-Geheiß wegen offener finanzieller Forderungen von Ex-Spieler Daniel Kimoni 6 Punkte - in Summe also 28 - weggenommen.

Für die aktuelle Tabelle bedeutet das, dass der GAK mit nunmehr 27 Zählern plötzlich auf Rang acht liegt - nur fünf Punkte hinter dem vierten Platz, der unter Umständen zur Teilnahme am UEFA-Cup berechtigt. Neues Schlusslicht ist der Grazer Stadtrivale SK Sturm, der selbst erst im vergangenen Jänner durch einen Zwangsausgleich entschuldet worden war. Sturm fehlen nach derzeitigem Stand acht Punkte auf den GAK und den neuen Tabellen-Neunten, SCR Altach.

Auch Sturm ist ein gebranntes Kind, was Punkteabzüge betrifft. Die "Blackys" starteten wegen Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren für die Saison 2006/2007 mit drei Minus-Punkten, ihr Konto wurde ebenfalls am vergangenen Montag als Folge der Insolvenz um weitere 10 Zähler reduziert. Dennoch zeigte man sich bei Sturm gelassen, da man noch von einer Änderung der aktuellen Situation mittels neuer Gerichtsurteile ausging.

"Genugtuung" für Fischl

Ex-GAK-Präsident Fischl sprach nach der Rückerstattung der Punkte für den GAK von "Genugtuung", an der Klagedrohung gegen die Bundesliga wolle man dennoch festhalten. Derzeit prüft die Anwaltskanzlei Christandl & Partner die Klagelegitimation der Mitglieder.

"Ohne einem Verfahren gegen diese Einstweilige Verfügung vorgreifen zu wollen: Es steht in der 89. Minute 1:0 für den GAK. Sollte der GAK diese Auseinandersetzung schlussendlich gewinnen, dann wird es Zeit, dass die Bundesliga ihre Mannschaft austauscht", so Fischl. (APA)