Geschlechterpolitik
Befristete Beschäftigung eindämmen
Deutsche Gewerkschaft: Kündigungsschutz unterlaufen
Berlin - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Regierung in Berlin aufgefordert, nach den 630-Mark-Jobs auch die befristete Beschäftigung einzudämmen. Das so genannte Beschäftigungsförderungsgesetz der alten Regierung, das Ende dieses Jahres auslaufe, dürfe nicht verlängert werden, verlangte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Donnerstag in Berlin. Das Gesetz von 1985 erlaubte nach DGB-Angaben erstmals die befristete Beschäftigung ohne besonderen Grund. Weiter möglich blieben dagegen laut DGB befristete Arbeitsverträge bei sachlichen Gründen wie etwa zur Mutterschaftsvertretung.
Nach Ansicht des DGB unterlaufen die ArbeitgeberInnen durch befristete Verträge zunehmend den Kündigungsschutz. "Bei Personalabbau sind befristet Beschäftigte die ersten, die - ohne Abfindung, ohne Betriebsratsangehörung - gehen müssen." Dauerarbeitsplätze würden durch befristete Stellen ersetzt. 1999 hätten bereits 2,8 Millionen Menschen nur einen Job auf Zeit gehabt. Das seien neun Prozent der Beschäftigten.
Besonders in den ostdeutschen Bundesländern sei die befristete Beschäftigung verbreitet. Dort seien gut 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen betroffen, in den alten Ländern seien es acht Prozent. Dabei hätten Frauen häufiger einen Zeitjob als Männer. Viele Beschäftigte nehmen diese Jobs auf Zeit nur mangels Alternative an. "Fast 20 Prozent der befristet Beschäftigten mussten diese Tätigkeit aufnehmen, da sie keine Dauerstellung finden konnten, nur drei Prozent wollten keine Dauerstellung." Die Übrigen hätten keine Angaben gemacht. (APA/dpa)