Der des Plagiierens „Beschuldigte“ gestand gegenüber der APA einen „Fehler“ ein, zu dem er auch stehe. Er habe aus einem „elektronischen Versehen“ vor 17 Jahren in einzelnen Kapiteln Texte übernommen, habe dies aber mit dem Autor der betreffenden Arbeit mittlerweile bereinigt, sagte Biedermann. Er habe sich entschuldigt, der Plagiierte habe das akzeptiert.
Disketten verwechselt
Damals sei noch anders gearbeitet worden als heute – ohne Internet und Google. So seien ihm durch Verwechslung von Disketten falsche Zitate passiert. Die Angelegenheit sei bereits vor zehn Jahren bekannt geworden, vor vier Jahren, kurz vor seiner Bestellung zum Vizerektor, habe man sie aufgekocht – nun stehe seine Wiederbestellung an, vermutet Biedermann einen Zusammenhang mit dem Wiederauftauchen der Vorwürfe.
Webers Befund über die Habil lautet so: Drei der sechs Kapitel umfassenden Habilitationsschrift zum Thema Anlagenwirtschaft seien „vollständig oder partiell von drei verschiedenen Einträgen in ein und demselben Handwörterbuch plagiiert“. Ein Kapitel stamme zum Teil aus einem Grundlagen-Lehrbuch. Keiner dieser Texte würde in der Habilitation erwähnt. Dazu lägen ihm, Weber, „Stellungnahmen von zwei geschädigten Professoren vor“.