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Graz - Heute, Mittwoch, ist im UVP-Verfahren die Einspruchsfrist für das Projekt "Spielberg neu" zu Ende gegangen. Es liegen einige Einwendungen vor, hieß es von der zuständigen Fachabteilung des Landes Steiermark. Endgültiges könne man aber erst am Montag sagen, zumal das postalische Aufgabedatum zähle. Auch Befürworter der Test- und Rennstrecke brachten - erstmals in einem UVP-Verfahren - am Mittwoch Stellungnahmen ein, damit sie im weiteren Verfahren Beteiligtenstellung haben.

Der im Vorfeld angekündigte Einspruch von einem der hartnäckigsten Projektgegner, Karl Arbesser, wurde nach dessen Angaben am frühen Nachmittag per Fax und per Post übermittelt. "Die wesentlichen Punkte sind bekannt: Die Änderung des Veranstaltungsgesetzes und die damit erlaubten höheren Lärmgrenzwerte und die Luftsituation in einem überlasteten Gebiet, die damit eine weitere massive Belastung erfahren würde", erklärte Arbesser. Dazu käme noch eine "Fülle anderer Sachen", die auf knapp 30 Seiten "detailliert und umfassend" ausgeführt würden. "Ein großes Thema ist sicher die Motocross-Teststrecke - bis zu 180 Super Moto- und Motocross-Maschinen würden am Wochenende unterwegs sein", so Arbesser, der seine Einwendung gemeinsam mit "unter zehn" anderen Anrainern eingebracht hat.

Wie der Leiter der zuständigen Fachabteilung des Landes Steiermark, Alfred Langer, am Mittwoch erklärte, seien - abgesehen von jener der Arbesser-Gruppe - fünf weitere Stellungnahmen eingegangen: jene der steirischen Umweltanwältin Ute Pöllinger, eine vom Bundesumweltamt, zwei von Privatpersonen sowie eine von der Bürgerinitiative "Pro Spielberg", unterzeichnet von 400 Personen.

Die öffentliche Verhandlung wird Ende Juni oder in der ersten Juli-Woche vor Ort stattfinden, sagte der Leiter der Fachabteilung für Umwelt-, Anlagen-, Bau- und Raumordnungsrecht weiter. Die Einwände könnten dabei detailliert erörtert und begründet werden, die Sachverständigen würden sich dazu äußern, was wiederum Grundlage für die Entscheidung der Behörde sei. Mit einem Bescheid sei drei bis vier Wochen darauf zu rechnen.

Erfolgt binnen einer vierwöchigen Einspruchsfrist keine Beschwerde, erwächst der Bescheid in Rechtskraft, wenn nicht, wird der Bundesumweltsenat als zweite und letzte Instanz befasst. 2004 hatte ja der Umweltsenat das deutlich größer dimensionierte Vorgänger-Projekt abgelehnt. Arbesser ließ auch nun durchblicken, dass er alle Rechtsmöglichkeiten ausschöpfen wolle. Er glaube nicht an eine, den Vorstellungen der Anwohnern entsprechende Adaptierung des Projektes: "Ich habe jedenfalls keine Lösung parat". (APA)