Das Internet-Auktionshaus eBay muss den Verkauf von klar erkennbaren Fälschungen auf seiner Online-Plattform verhindern. Angebote mit Plagiaten müssten unverzüglich gesperrt werden, wenn das Unternehmen von einem Markeninhaber auf eine entsprechende Rechtsverletzung hingewiesen wird, entschied der deutsche Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Außerdem müsse eBay auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme.

Rolex hatte geklagt

Geklagt hatte das Unternehmen Rolex S.A. (Genf), nachdem bei eBay zwischen Juni 2000 und Jänner 2001 gefälschte Uhren dieser Marke angeboten worden waren. Das Internet-Auktionshaus sei verpflichtet, solche Angebote mit "technisch möglichen" und "zumutbaren" Maßnahmen zu verhindern, entschieden die Richter.

Keine Auswirkungen auf die Geschäftspraxis

Nach Angaben von eBay hat das Karlsruher Urteil keine Auswirkungen auf die Geschäftspraxis des Unternehmens. "Wir suchen schon seit langer Zeit und mit kontinuierlich verbesserten Sicherheitsmaßnahmen nach Fälschungen", sagte Sprecherin Maike Fuest der dpa. "Schon aus Eigeninteresse wollen wir keine gefälschten Produkte auf unserem Marktplatz anbieten." Es sei aber bedauerlich, dass von den Bundesrichtern nicht die Möglichkeit genutzt worden sei, gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof "eine europaweit einheitliche Rechtslage herbeizuführen".(APA/dpa)