Heinz Mayer verweist auf die Ratifizierung einer UN-Konvention im Jahr 1972, die jede Form der rassischen Diskriminierung verbiete.

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Wien - Die Kritik an der Auflösung der Konten von kubanischen Staatsbürgern durch die BAWAG P.S.K. reißt nicht ab. Verfassungsrechtler Heinz Mayer, der die Entscheidung schon vergangene Woche kritisiert hatte, bezeichnete das Vorgehen am Donnerstag im "Format" nun als "grob rechtswidrig". Er verwies dabei auf die Ratifizierung einer UN-Konvention im Jahr 1972, die jede Form der rassischen Diskriminierung verbiete.

Strafbar sei "jeder, der eine Person allein auf Grund ihrer nationalen Herkunft hindert, Dienstleistungen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen z.B. Verkehrsmittel, Hotels, Theater, und ohne Zweifel auch Bankdienstleistungen", so Mayer. Der Versuch der BAWAG, sich für ihr Vorgehen auf Kontrahierungsfreiheit zu berufen, müsse daher scheitern.

Kein Umsetzungsorgan

"Eine österreichische Bank darf nicht Umsetzungsorgan der US-Politik werden", erklärte SPÖ-Menschenrechtssprecherin, Marianne Hagenhofer, in einer Pressemitteilung. Auf diese Weise würden "Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in Österreich eine neue Heimat gefunden haben - viele von ihnen als Flüchtlinge - stellvertretend für die Politik ihrer Regierungen bestraft", meinte Hagenhofer. Sie forderte den Vorstand der BAWAG einmal mehr zu einer menschenrechtskonformen Lösung und zu Auslotung aller Möglichkeiten auf, die betreffenden Kontokündigungen rückgängig zu machen.

Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete und Vorsitzende des Bankenuntersuchungsausschusses, Martin Graf, forderte die Regierung neuerlich auf, den Zahlungsverkehr des Bundes von der BAWAG abzuziehen und neu auszuschreiben. Finanzminister Wilhelm Molterer (V) hatte dies zuletzt ausgeschlossen. Graf argumentiert, dass im Bundesvergabegesetz "die Pflicht normiert" sei, Leistungen, die der Bund vergebe, regelmäßig auszuschreiben. Geschehen sei dies allerdings noch nie. Um die kubanischen Kunden und ihre Konten zu erheben, habe die BAWAG "eine Rasterfahndung" durchführen lassen, was aus Datenschutzgründen bedenklich sei und zudem eine grobe Verletzung des Bankgeheimnisses darstelle, so Graf. Ähnlich BZÖ-Chef Peter Westenthaler: "Hier wird nicht nur das Bankgeheimnis durch die Offenbarung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden, sondern auch der Finanzplatz Österreich insgesamt aufs Spiel gesetzt", erklärte er.

Vermittler von Finanztransaktionen

Unterdessen muss die BAWAG offenbar weitere namhafte Kunden aufgeben. Wie das "Format" berichtet, soll sich der Stopp der Geschäfte mit im Iran tätigen Firmenkunden auch millionenschwere Geschäftsbeziehungen mit der Bank Saderat treffen. "Die Bank gilt als bedeutender Vermittler von Finanztransaktionen zwischen iranischer Regierung und Hisbollah, Hamas und Palästinensischem Jihad", zitierte das Magazin ein Dossier des "Office of Foreign Assets Control" (OFAC) im US-Finanzministerium. Laut "Format" verfügte die Großbank Saderat (34.000 Mitarbeiter, 3.450 Filialen) bei der BAWAG zuletzt über einen Kreditrahmen von stolzen 203 Mio. Euro. (APA)