
Heinz Mayer verweist auf die Ratifizierung einer UN-Konvention im Jahr 1972, die jede Form der rassischen Diskriminierung verbiete.
Strafbar sei "jeder, der eine Person allein auf Grund ihrer nationalen Herkunft hindert, Dienstleistungen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen z.B. Verkehrsmittel, Hotels, Theater, und ohne Zweifel auch Bankdienstleistungen", so Mayer. Der Versuch der BAWAG, sich für ihr Vorgehen auf Kontrahierungsfreiheit zu berufen, müsse daher scheitern.
Kein Umsetzungsorgan
"Eine österreichische Bank darf nicht Umsetzungsorgan der US-Politik werden", erklärte SPÖ-Menschenrechtssprecherin, Marianne Hagenhofer, in einer Pressemitteilung. Auf diese Weise würden "Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in Österreich eine neue Heimat gefunden haben - viele von ihnen als Flüchtlinge - stellvertretend für die Politik ihrer Regierungen bestraft", meinte Hagenhofer. Sie forderte den Vorstand der BAWAG einmal mehr zu einer menschenrechtskonformen Lösung und zu Auslotung aller Möglichkeiten auf, die betreffenden Kontokündigungen rückgängig zu machen.
Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete und Vorsitzende des Bankenuntersuchungsausschusses, Martin Graf, forderte die Regierung neuerlich auf, den Zahlungsverkehr des Bundes von der BAWAG abzuziehen und neu auszuschreiben. Finanzminister Wilhelm Molterer (V) hatte dies zuletzt ausgeschlossen. Graf argumentiert, dass im Bundesvergabegesetz "die Pflicht normiert" sei, Leistungen, die der Bund vergebe, regelmäßig auszuschreiben. Geschehen sei dies allerdings noch nie. Um die kubanischen Kunden und ihre Konten zu erheben, habe die BAWAG "eine Rasterfahndung" durchführen lassen, was aus Datenschutzgründen bedenklich sei und zudem eine grobe Verletzung des Bankgeheimnisses darstelle, so Graf. Ähnlich BZÖ-Chef Peter Westenthaler: "Hier wird nicht nur das Bankgeheimnis durch die Offenbarung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden, sondern auch der Finanzplatz Österreich insgesamt aufs Spiel gesetzt", erklärte er.
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