Richter Thomas Kreuter (unten) lässt elf Bier-barone, darunter Christian, Ludwig und Stephan Beurle (v.li.) laufen.

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Wien - Knalleffekt im Bierbrauer-Prozess: Elf der 16 Ex-Aktionäre der Brau Union/BBAG, die wegen des Verdachts auf Insiderhandel vor Gericht gestanden haben, wurden freigesprochen. Richter Thomas Kreuter hat am späten Freitagnachmittag elf Freisprüche gefällt - für Ex-Brau-Union-General Karl Büche, Ludwig Beurle sowie Ex-Brau-Union-Aufsichtsratspräsident Christian Atzwanger und Wilhelm Mathes und Familienangehörige.

Zu Mittag hatte Kreuter eine Teilung des Verfahrens angekündigt. Danach vernahm er zwei Zeugen und verkündete gegen 16.30 Uhr das Urteil. Staatsanwalt Georg Krakow will dazu nichts sagen: "Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Gerichtsurteile zu kommentieren." Laut wohlinformierten Justizkreisen hat sich das jetzige Ergebnis abgezeichnet.

"Keine Insiderinformationen"

Kreuter begründete den Freispruch mit zwei Argumenten: Ab 23. Jänner 2003 hätten keine Insiderinformationen mehr entstehen können. Damals hatte die BBAG in einer Mitteilung an die Medien von einer möglichen Übernahme gesprochen - daher seien alle auf dem gleichen Informationsniveau gestanden, und das schließe einen Insidertatbestand aus.

Das zweite Argument des Freispruchs stützt sich auf die Einbringung der Aktien der Angeklagten in die nicht-börsennotierte Gebag: Diese Holding war gleichsam ein Verkaufsvehikel, in das die Bierbrauer-Familien ihre Aktien eingebracht haben. Kreuter vertritt in seiner Urteilsbegründung die Rechtsmeinung, dass jene Angeklagten, die Aktien an der Börse gekauft und sie in die Gebag eingebracht haben (also nicht an der Börse wieder verkauft oder in eine börsennotierte Gesellschaft eingebracht haben), keinen Insiderhandel begangen, sondern an einer Kapitalerhöhung der Gebag teilgenommen haben. Das müsse jedem erlaubt sein. Den Beschuldigten sei nämlich wichtig gewesen, den bisherigen Kontrollanteil in ihren Familien zu halten. Beim Ankauf der Aktien sei Gewinn nicht wichtig gewesen, so Kreuter.

Staatsanwalt beruft

Die Staatsanwaltschaft hat umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen sämtliche elf Freisprüche, mit Ausnahme für Christian Beurle, eingelegt. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat sich dem angeschlossen. Das Verfahren gehe somit in die nächste Instanz an das Oberlandesgericht Wien.

Für Staatsanwalt Krakow ist nicht der Verkauf des Brau-Konzerns an Heineken die Insider-Information, sondern dass das Syndikat der Kernaktionär von seiner 80-jährigen Tradition abging und willens war, seine Mehrheit abzugeben. Das sei ein wesentlicher Bruch in der Unternehmensgeschichte gewesen und geeignet, den Kurs zu beeinflussen. Diese Tradition der Brauer-Dynastien habe die Brau-Aktien unterbewertet gelassen, ein KPMG-Gutachten vom Juli 2002 sei auf den annähernd doppelten Wert der Aktie gekommen. Die Beschuldigten hätten diesen Umstand ausgenützt.

Nächste Verhandlung am 8. Mai

Der Grund, warum das Verfahren gegen die anderen fünf Angeklagten noch weiterverhandelt wird: Sie haben vor dem 23. Jänner Aktien gekauft und ihre Wertpapiere nicht in die Gesellschaft eingebracht. Angeklagt bleiben Fritz, Nikolaus und Erika Kretz, Heidrun-Bärbel Kretz-Mirtl und Elisabeth Mirtl. Die Anklage gegen sie bleibt aufrecht, am 8. Mai wird diesbezüglich weiterverhandelt. (gra, APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21./22.4.2007)