Wien - Generalmajor Karl Mahrer, der derzeit amtsführende Landespolizeikommandant von Wien, bezeichnet den neu eingesetzten "Koordinator für Menschenrechtsangelegenheiten" als "Meilenstein in der Organisationsentwicklung". Daneben gibt es noch weitere Kontrollinstanzen:
  • BBE: Das Büro für besondere Ermittlungen in Wien und andere vorgesetzte Dienststellen in den Bundesländern untersuchen strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten. Dazu gehört auch routinemäßig jeder Schusswaffengebrauch von Beamten. Die Erhebungen sollen möglichst innerhalb von 24 Stunden beendet und der Staatsanwaltschaft übermittelt werden, um eventuelle gerichtliche Ermittlungen nicht zu verzögern.

  • BIA: Das 2002 gegründete Büro für interne Angelegenheiten ist im Innenministerium angesiedelt und hat ebenfalls die Aufgabe, strafrechtliche Vorwürfe gegen Beamte zu prüfen. Auch die Anklagebehörde kann das BIA mit Ermittlungen beauftragen.

  • Disziplinarsenat: Wie bei allen Beamten, kommen auch Verfehlungen von Polizisten vor einen Disziplinarsenat - unabhängig vom strafrechtlichen Fortgang eines Falles. Konsequenzen reichen von Suspendierung über Geldstrafen bis hin zur Entlassung.

  • Menschenrechtsbeirat: Der nach dem Tod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma im Jahr 1999 gegründete Menschenrechtsbeirat hat ähnliche Aufgaben wie der neue Wiener Koordinator: strukturelle Fehler aufdecken. Dafür muss die Polizei den Kommissionsmitgliedern des Beirates jederzeit alle Türen öffnen. Der Beirat gibt Empfehlungen ans Innenministerium. Derzeit steht eine Ausweitung zur Debatte, um auch andere Orte, wo Menschen unter Zwangsgewalt angehalten werden (Justizanstalten, psychiatrische Abteilungen), überprüfen zu können. Dann müsste der Beirat allerdings aus der Zuständigkeit des Innenministeriums herausgelöst werden. (simo, DER STANDARD Printausgabe, 24.4.2007)