Wien - Neuerlich Kritik am Umgang der Regierung mit dem Fremdenrecht übt die Rektorenkonferenz (ÖRK). Weder Innen- noch Außenministerium hätten am Freitag Vertreter zu der "Dialogrunde Fremdenrecht" ins Wissenschaftsministerium entsendet. Die Dringlichkeit des Problems zeige sich unter anderem daran, dass laut Statistik die Zahl der Studienanfänger aus Entwicklungsländern im laufenden Studienjahr gegenüber dem Vorjahr um 53 Prozent auf 1.040 zurückgegangen sei, hieß es in einer ÖRK-Aussendung. Damit könnten "die auf internationaler Ebene geschlossenen Abkommen des Wissenschaftsressorts nicht bedient werden"

Sonderkategorie für Gaststudierende

Die "große Zahl der Problemfälle durch die Auswirkungen der Fremdengesetze" könne nur durch eine Sonderkategorie für Gaststudierende und Gastwissenschafter zufrieden stellend gelöst werden, betonen die Rektoren. Die Universitäten würden sich im Gegenzug dazu verpflichten, die nötigen Nachweise zu erbringen, dass Studierende und Wissenschafter aus Nicht-EU-Ländern die gewünschten behördlichen Auflagen tatsächlich erfüllen, "um dem befürchteten Missbrauch von Aufenthaltstiteln die Grundlage zu entziehen".

Bürokratische Hürden

Die Rektoren üben bereits seit zwei Jahren Kritik an den Änderungen in Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Studenten aus dem Ausland würden Semester verlieren bzw. am Weiterstudium in Österreich gehindert; Studierende mit positiver Aufnahmeprüfung an die Kunstuniversitäten könnten nicht oder nicht rechtzeitig zugelassen werden, weil sie nach der Prüfung wieder nach Hause geschickt werden und dort auf die Einreise warten müssen; ausländische Professoren müssten über Deutschland nach Österreich einreisen, um an Projektmeetings teilnehmen zu können.(APA)