Damit werde die Sozialversicherungspflicht vermindert, erklärten die Beteiligten nach den Verhandlungen gegenüber den Medienvertretern - konkret sei in den Bezügen nur die Unfallversicherung verpflichtend enthalten. Die Kinderbetreuer haben zusätzlich die Möglichkeit zu günstigeren Konditionen selbst eine Kranken- oder Pensionsversicherung abzuschließen, hieß es weiter.
Da das angedachte Modell außerdem vorsieht, den Sachbezug (also Kost und Logis) nicht auf die monatlichen Bezüge anzurechnen, ist eine Ausnahmeregelung des ASVG notwendig. Auf diese werden sich die Koalitionspartner noch einigen müssen, wenn, wie geplant, das neue Modell am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Im Sozialministerium ist man zuversichtlich, dass einer solchen Einigung "nichts im Wege steht", schließlich sei der Koalitionspartner und ÖVP-nahe Vertreter am Verhandlungstisch gesessen, hieß es.