Veränderte Sorte von Greenpeace in den Niederlanden entdeckt - EU-Kommission will betreffenden Mais zulassen
Redaktion
Bild nicht mehr verfügbar.
Greenpeace-Aktivisten mit einem riesigen Drachen, auf dem ein Genmais-Monster abgebildet ist
Brüssel/Den Haag - In der Europäische Union ist neuerlich
eine amerikanische Lieferung einer in Europa nicht zugelassenen
gentechnisch veränderten Sorte aufgetaucht. Die EU-Kommission in
Brüssel bestätigte am Montag Angaben der Umweltschutzorganisation
Greenpeace, wonach eine Ladung der illegalen Mais-Sorte in den
Niederlanden entdeckt wurde. Ein Sprecher von EU-Agrarkommissarin
Mariann Fischer-Boel erklärte, die EU-Behörde für
Lebensmittelsicherheit habe die Sorte Anfang April für gesundheitlich
unbedenklich befunden.
Gleichwohl handle es sich um eine illegale Einfuhr, welche die
niederländischen Behörden in die USA zurückschicken müssten, sagte
der Sprecher. Die EU-Kommission habe im zuständigen Expertenausschuss
für 8. Juni eine Abstimmung über die Zulassung des Gen-Mais in der EU
beantragt. Nach Angaben von Greenpeace handelt es sich bei der im
Hafen von Rotterdam nachgewiesenen Sorte um den Bt-Mais Herculex von
Pioneer/Dow Agrosciences. Dieser ist gegen den Schädling
"Maiswurzelbohrer" resistent. Es sei fraglich, ob der Gen-Mais auch
in Irland abgeladen wurde, wo das Schiff Zwischenstation gemacht
hatte, erklärte Greenpeace.
Greenpeace forderte erneut ein völliges Einfuhrverbot für
US-Agrarprodukte, die mit nicht genehmigten gentechnisch veränderten
Organismen verseucht sein könnten. Innerhalb der vergangen zwei Jahre
habe es mindestens vier solcher Lieferungen nach Europa gegeben,
schätzt die Umweltorganisation. Erst im Vorjahr hatte die
EU-Kommission strikte Gentechnik-Kontrollen für Importe von
Langkornreis aus den USA verhängt. Grund dafür war eine
Verunreinigung mit einer nicht genehmigten Gen-Reissorte von Bayer. (APA)
Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.