"Keyword"
Ein Handelskonzern hatte bei Google die Bezeichnung "Wein & Co" als Suchwort ("Keyword") gekauft. Als Gegenleistung führte die weltweit führende Suchmaschine stets "Wein & Co" als ersten Suchbegriff an, wenn ein Internetbenutzer diesen Begriff auf der Suche nach edlem Wein oder feinen Schnäpsen in die Tastatur tippte.
Link
Bloß führte der Link hinter "Wein & Co" nicht zur Homepage der Wiener Firma, sondern zu besagtem Handelskonzern - der im Wettbewerb mit Wein & Co steht. Trotz Aufforderung war die Lebensmittelkette nicht bereit, diese Irreführung zu beenden, heißt es in dem Bericht. Es kam zum Rechtsstreit, der durch die Instanzen ging und nun mit einem Sieg von Wein & Co endete. Der OGH befand demnach, dass das Verhalten des Lebensmittelkonzerns die Markenrechte von Wein & Co verletze, und verfügte die zukünftige Unterlassung dieser Usance.
"Mein erster Fall dieser Art"
"Das ist nicht mein erster Fall dieser Art", so Axel Anderl, Informationstechnologie- und Markenrechtsexperte bei der Wiener Wirtschaftsrechtskanzlei Dorda Brugger Jordis, der Wein & Co im Verfahren vertreten hatte. Immer wieder müssten Markenfirmen die unangenehme Entdeckung machen, dass ihnen im Internet unter ihrem Namen Kunden abspenstig gemacht werden. "Und das machen durchaus auch angesehene, renommierte Unternehmen", gibt Anderl zu bedenken.
Interessant
Das gegenständliche Urteil ist aus einem weiteren Gesichtspunkt betrachtet interessant: Der OGH verbietet nämlich nicht nur den Kauf des und das irreführende Werben mit dem Namen des Konkurrenten. Vielmehr muss dieser Name im gekauften Suchwort gar nicht aufscheinen. Es ist schon rechtswidrig, wenn man durch sogenanntes "Metatagging" Kundenklau betreibt. Also im Quellcode der eigenen Website Worte versteckt, die von Suchmaschinen entdeckt werden.
Die Folgen
Das Urteil hat für Unternehmen, die das Internet redlicherweise nutzen wollen, bedeutsame Folgen, heißt es in der "Presse". Wer bei Google oder anderen Suchmaschinen Keywords kaufen will, müsse "irrsinnig aufpassen, dass er nicht unbewusst Markenrecht verletzt", warnt Anderl. Schließlich schlagen die Internetfirmen von sich aus Wort-Varianten vor. Ob diese geschützt sind, prüft Google aber nicht.