Seattle - Rund drei Jahre nach der Behandlung der behinderten Ashley hat ein Krankenhaus in Seattle Fehler eingeräumt. Die Ärzte hätten gegen Gesetze verstoßen, als sie der damals Sechsjährigen die Gebärmutter entfernten, erklärte die Kinderklinik. Sterilisationen dürften bei Kindern nicht ohne Gerichtsbeschluss durchgeführt werden. "Wir bedauern zutiefst, dass keine Gerichtsentscheidung erlangt und keine dritte Partei hinzugezogen wurde", sagte David Fisher, der medizinische Leiter der Klinik.

Einsatz für Behindertenrechte

Das Krankenhaus habe Sicherheitsvorkehrungen erlassen, um sicherzustellen, dass bei solchen Eingriffen künftig alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, erklärte Fisher nach Ermittlungen einer Interessengruppe für Behinderte. Dem Ethik-Komitee solle künftig jemand angehören, der sich um Behindertenrechte kümmere. Das Komitee hatte die Behandlung Ashleys befürwortet, aber darauf hingewiesen, dass vor den Operationen eine gerichtliche Prüfung erforderlich sei. Der Anwalt von Ashleys Eltern erklärte dagegen, in diesem Fall komme die gesetzliche Regelung nicht zur Anwendung.

Wachtum unterdrückt

Ashleys Eltern haben mit Operationen und Medikamenten das Wachstum ihrer Tochter medizinisch unterdrückt, um ihre Betreuung zu vereinfachen. Neben hochdosierten Hormonbehandlungen wurden dem Mädchen auch Gebärmutter und Brustgewebe entfernt, um die Pubertät und weiteres Wachstum zu verhindern. Ashley leide an statischer Enzephalopathie und werde geistig nie über das Baby-Alter hinauskommen, schrieben die Eltern auf ihrer Internetseite. Sie hofften, dass die Erfordernis eines Gerichtsbeschlusses in solchen Fällen kein Hindernis für Eltern sei, "die sich um die beste Versorgung für ihre behinderten Kinder bemühen". (APA/AP)