Ein Foto aus besseren Tagen: Im Jänner 2005 galt er noch als Crimefighter. Jetzt ist er selbst angeklagt.

Foto: Corn
Wien - Dass der FC Liverpool Juventus Turin in der Fußball-Champions-League an diesem 5. April 2005 mit 2:1 besiegte, bekamen nicht alle Gäste des "Casino Admiral" im Wiener Prater mehr mit. Zumindest nicht jene, deren Hautfarbe dunkel war. Denn diese Menschen wurden in einer Großaktion der Polizei perlustriert und anschließend des Glückspiellokales verwiesen. Angeblich, weil sie randaliert hatten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wien gab es einen ganz anderen Grund - Amtsmissbrauch durch den suspendierten Landespolizeikommandanten Roland Horngacher. Der habe die Razzia, bei der er persönlich anwesend war, nämlich angeordnet. Nachdem sich der Lokalbetreiber mehrmals bei ihm beschwert habe, dass Schwarze durch ihre Anwesenheit Kundschaft vertreiben.

Amtsmissbrauch ist mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Haft das am strengsten geahndete der drei Delikte, wegen denen sich der Top-Polizist irgendwann in den nächsten Monaten vor Gericht verantworten muss. In der knapp 80-seitigen Anklageschrift gegen das "System Horngacher" finden sich auch Geschenkannahme und Geheimnisverrat.

Geheime Polizei-Daten Der Vorwurf: Horngacher, damals noch Chef der Wirtschaftspolizei, soll Bawag-Boss Helmut Elsner im Dezember 2001 geheime Polizeidaten über die beiden Besitzer des bulgarischen Mobilfunkunternehmens Mobitel besorgt zu haben. Die Elsner benötigte, um den Bawag-Aufsichtsrat davon zu überzeugen, dass die von ihm und seinem Freund und Geschäftspartner geplante Mobitel-Übernahme keine Probleme mit sich bringe.

Eine Hilfestellung, für die sich Elsner schon kurz darauf erkenntlich gezeigt haben soll. Mit dem ersten, über einen Verein vermittelten, Reisegutschein des damals gewerkschaftseigenen Reisebüros Ruefa. Bis 2003 soll Horngacher derartige Bons im Wert von rund 8000 Euro bekommen und eingelöst haben. Ein Anklagepunkt, der übrigens den inhaftierten Elsner neben Horngacher auf die Anklagebank bringen könnte. Denn schließlich braucht es bei einer Bestechung auch einen Bestecher - und die wird mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.

Vorfreude

Der nun offiziell angeklagte Horngacher lässt über seinen Anwalt Richard Soyer ausrichten, er freue sich mittlerweile auf den Prozess (dessen Termin noch davon abhängt, ob Soyer Einspruch gegen die Anklageschrift erhebt). Der Grund der Vorfreude: Eine Verhandlung erscheine ihm "der sachgerechte Weg, um auch öffentlich voll rehabilitiert zu werden". Denn die nach einer "massiven Medienkampagne" erhoben Vorwürfe seien falsch.

Horngachers Dienstgeber, Innenminister Platter, lassen diese Unschuldsbeteuerungen kalt. Er bekräftigte seine Einschätzung, dass die Rückkehr des Generals als Landespolizeikommandant "ausgeschlossen sei". (Michael Möseneder/DER STANDARD-Printausgabe, 11.5.2007)