OLAF hatte im September 2006, kurz vor der Nationalratswahl, einen finanziellen Schaden von mehr als 192.000 Euro durch regelwidrige Zahlungen im Zusammenhang mit der Sekretariatszulage errechnet. Im Detail geht es um die Kosten für Büromitarbeiter, die Martin nicht korrekt abgerechnet haben soll. Dieser sieht sich völlig zu Unrecht verfolgt, sagte er im Gespräch mit dem Standard.
„Ich kann nicht Geld zurückzahlen, das ich nie bekommen habe“, sagte er. Das Geld sei direkt vom Parlament an die von ihm beauftragte Steuerberatungskanzlei des heutigen Finanzstaatssekretärs Christoph Matznetter gegangen, der damit die Martin-Mitarbeiter bezahlte. Wenn es Fehler gegeben hätte, wäre dafür die Kanzlei verantwortlich und auch haftbar.
„Das ist ein politischer Willkürakt sondergleichen. Es geht im Verfahren um Formfehler, wonach angeblich die Namen der Mitarbeiter der Zahlstelle des EU-Parlaments verspätet mitgeteilt wurden und angeblich im Folgejahr noch für das Vorjahr Gehaltszahlungen erfolgten“, meint Martin. Das sei laut EU-Formalvorschriften angeblich nicht zulässig, nach österreichischem Arbeitnehmerrecht aber unvermeidbar. „Die Vorgangsweise des EU-Generalsekretärs Harald Römer ist inhaltlich und formal einer Demokratie nicht würdig.“ Martin wird gegen die Forderung des Generalsekretärs „vollen Widerspruch“ einlegen. Der nächste Schritt ist eine Anhörung vor dem „Ältestenrat“ des Parlaments. „Sollte sich der auch der Meinung Römers anschließen, bliebe nur noch ein_Gerichtsverfahren. Und meine Anwälte sagen mir, dass da ein Verfahren des Parlaments gegen die Steuerberatungskanzlei laufen müsste und nicht gegen mich.“