Graz - Kein Ansturm herrscht auf jene steirischen Bezirksämter, bei denen Feinstaub-Temposünder ihr Geld zurückfordern können. Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat die 100er Beschränkung bei Feinstaub auf Autobahnen aufgehoben hat, könnten alle rund 7.600 Personen, die zu schnell gefahren sind und bezahlen mussten, ihr Geld zurückverlangen. Einen Antrag gestellt haben bisher nur ein paar Hundert.

Während der Feinstaubverordnung galt auf der A2 zwischen Sinabelkirchen und Lieboch sowie auf der A9 zwischen Peggau und Leibnitz eine 100-er Beschränkung. Alle jene, die damals wegen zu schnellen Fahrens Strafe zahlen mussten, bekommen nun ihr Geld zurück.

Nach Angaben der Bezirkshauptmannschaften haben bisher aber nur wenig Autofahrer einen Antrag auf Rückzahlung gestellt. Am meisten waren es noch im Bezirk Graz-Umgebung, wo rund 300 Personen in den ersten beiden Monaten nach Aufhebung der Verordnung ihr Geld zurückforderten. Dabei wurden 23.400 Euro ausbezahlt. Bis Ende des Jahres haben aber auch noch die restlichen zu Unrechts bestraften Fahrer die Möglichkeit sich ihr Geld zurückzuholen.

Vom steirischen BZÖ-Chef Gerald Grosz kam Kritik zum Vorgehen der Behörde. Nicht der ungerechtfertigt abgestrafte Autofahrer sollte sich den Kopf darüber zerbrechen, wie er zu seinem Geld kommt, sondern die betroffenen Stellen hätten dafür Sorge zu tragen, dass diese Summe wieder ins Geldbörsel der einzelnen Autofahrer fließt. "Bei pro Strafe durchschnittlich 78 Euro die bisher zurückerstattet wurden, beträgt die Gesamtsumme der kassierten Strafen bei 7.600 Strafbescheiden immerhin gesamt beinahe 600.000 Euro", rechnet der steirische BZÖ-Chef vor. (APA)