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Bauarbeiter und ihre Arbeitgeber können aufatmen: Die Steuerfreiheit für Tages- und Kilometergelder für Bau- und Montagearbeiten bleibt erhalten. Vor einem Jahr hatte der Verfassungsgerichtshof die entsprechende Passage im Einkommenssteuergesetz (EStG) aufgehoben, in dem Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte als Dienstreisen definiert wurden – selbst wenn es sich um monatelange Aufenthalte handelte (VfGH 147/05, V111/05 vom 22.6.2006). Der VfGH gab dem Gesetzgeber bis Jahresende Zeit für die Reparatur.

Initiativantrag

In einem Initiativantrag _der Regierungsparteien (220A BlgNR 23 vom 3._5._2007) ist dies nun auf eine Weise geschehen, die das Steuerprivileg für die Betroffenen erhält und dennoch verfassungskonform ist, sagt der Steuerexperte der Arbeiterkammer, Otto Farny, dem Standard. Eine Steuerpflicht für diese Zahlungen, vor allem die Tagesdiäten von 26,40 Euro, hätten das Entlohnungssystem vieler Branchen untergraben und "eine ziemliche Kastrophe ausgelöst", sagt Farny.

Erschwernisabgeltung

Im §3EStG sind diese Zahlungen nicht mehr wie bisher als Aufwandsentschädigung sondern als eine Art Erschwernisabgeltung definiert, was laut Farny auch viel eher der wirtschaftlichen Realität entspricht. Der VfGH habe bereits signalisiert, dass dies verfassungskonform sei. Umstritten war bis zuletzt die Behandlung der Fahrtkostenvergütung bei länger andauernden Außenprojekten: Das Finanzministerium wollte die Steuerfreiheit von Kilometergeldern ursprünglich auf drei Monate beschränken, doch hat er letztlich darauf verzichtet. Solche Zahlungen sind in der Baubranche freiwillig (und oft pauschaliert), bei den Metallern aber Bestandteil des Kollektivvertrags. Die Reparatur basiert auf einer legistisch anderen Technik, doch für die Betroffenen dürfte sich kaum etwas ändern, betont Farny. (Eric Frey, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.5.2007)