Für Flecker müssten "jene Gastwirte härter zur Verantwortung gezogen, die Alkohol entgegen der gesetzlichen Bestimmungen an Jugendliche ausschenken". Polizei-Sondereinheiten seien "reine Symptom-Bekämpfung" und gingen an der Ursache vorbei. Gesundheitslandesrat Hirt (SPÖ) wollte Eltern nicht aus ihrer Verantwortung entlassen: "Es ist unvorstellbar, wenn Polizisten oder Behörden bei Eltern anrufen und sie bitten, ihre Kinder abzuholen und diese sagen dann, sie könnten nicht, weil sie selbst gerade auf einer Party sind".
Zahlen
Der auch für den Jugendschutz zuständige Flecker nannte Zahlen: 2006 habe es 120 Gewerbeverfahren gegen Gastronomen gegeben, die gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen hätten. Im Bezirk Deutschlandsberg habe die Höchststrafe 150 Euro betragen, im Bezirk Fürstenfeld wenigstens 2.000 Euro. "Diese Summen schrecken keinen ab, das tut nur der Konzessionsentzug", so der Landesrat. 2006 habe sein Ressort 1.328 Anzeigen gegen Minderjährige wegen Übertretungen des Jugendschutzgesetzes registriert, 120 gegen Gastgewerbebetriebe, 688 gegen Eltern und 50 gegen sonstige Gewerbeinhaber.