Mannheim – Nach dem dreisten Diebstahl eines Spitzweg-Gemäldes ist ein Rechtsanwalt in Mannheim zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In das Urteil gegen den Juristen fließt zudem eine Bestrafung wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung an seiner Ehefrau ein, wie das Landgericht Mannheim am Montag mitteilte. Der 41-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der "Kunstliebhaber" hatte das Werk "Friedenszeit" des Biedermeier-Malers Carl Spitzweg (1808-1885) während der "Langen Nacht der Museen" im März 2006 aus der Mannheimer Kunsthalle entwendet. Sein Verteidiger hatte im Prozess erläutert: "Er hat seit Kindertagen ein geradezu emotionales Verhältnis zu Spitzweg-Gemälden." Der Angeklagte hatte bereits vor dem Verfahren seine Zulassung als Anwalt zurückgegeben.

"Mein Mandant war überrascht, dass alles so einfach gegangen war."

Nachdem das Gemälde mit einem Wert von 500.000 Euro verschwunden war, hatte die Kunsthalle Sicherheitsmängel eingeräumt. Der Verteidiger des 41-Jährigen hatte gesagt: "Mein Mandant war überrascht, dass alles so einfach gegangen war." Der vollständige Titel des wertvollen Bildes sorgte in diesem Zusammenhang für Erheiterung bei Prozessbeobachtern: "Friedenszeit. Auf der Bastei, Gähnender Wachposten".

Der Anwalt war festgenommen worden, als er das gestohlene Bild einem verdeckten Ermittler des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg für eine Million Euro zum Kauf anbot. Der Beamte hatte sich als Hehler ausgegeben.

Bei den Ermittlungen rund um den Kunstdiebstahl hatte die 29 Jahre alte Ehefrau des Angeklagten der Polizei von den Misshandlungen berichtet. Sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Der Anwalt muss ihr zusätzlich zu seiner Gefängnisstrafe 3.500 Euro zahlen. (APA/dpa)