Ungeachtet dessen prüfe die FMA die vom BZÖ vorgebrachten Beschwerden nun dahingehend, ob sich aus dem dargelegten Sachverhalt ein möglicher Verstoß gegen die von der FMA zu überwachenden und zu vollziehenden gesetzlichen Vorschriften durch die Bawag P.S.K. ergibt, so die FMA in dem vom BZÖ an die APA weitergeleiteten Schreiben.
Zielsetzung der FMA sei es, durch diese Ermittlungen herauszufinden, ob es zu einer Verletzung aufsichtsrechtlich relevanter Normen gekommen ist, welche ein weiteres Verwaltungsstrafverfahren erforderlich machen. "Sollte es geboten sein, so kann die FMA auch ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, welches zur Verhängung einer entsprechenden Strafe gegen das Institut führen kann", so die FMA.