Wien - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) nimmt Ermittlungen gegen die Bawag P.S.K. im Zusammenhang mit der Kündigung von Konten kubanischer Staatsbürger auf. Das BZÖ hatte zuvor eine entsprechende Beschwerde bei der FMA eingebracht. Die FMA weist in ihrem Schreiben an BZÖ-Obmann Peter Westenthaler allerdings darauf hin, dass die Bankenaufsicht bei zivilrechtlichen Problemen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen Bankkunden und Bank keine gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten habe.

Ungeachtet dessen prüfe die FMA die vom BZÖ vorgebrachten Beschwerden nun dahingehend, ob sich aus dem dargelegten Sachverhalt ein möglicher Verstoß gegen die von der FMA zu überwachenden und zu vollziehenden gesetzlichen Vorschriften durch die Bawag P.S.K. ergibt, so die FMA in dem vom BZÖ an die APA weitergeleiteten Schreiben.

Zielsetzung der FMA sei es, durch diese Ermittlungen herauszufinden, ob es zu einer Verletzung aufsichtsrechtlich relevanter Normen gekommen ist, welche ein weiteres Verwaltungsstrafverfahren erforderlich machen. "Sollte es geboten sein, so kann die FMA auch ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, welches zur Verhängung einer entsprechenden Strafe gegen das Institut führen kann", so die FMA.

Die Bawag nimmt unterdessen wieder kubanische Staatsbürger als Kunden auf. Der neue Eigentümer, der US-Fonds Cerberus, hat eine Ausnahmegenehmigung der US-Behörden erhalten. (APA)