Doch Landeshauptmann Haider stellt Bedingungen - gegen die Verfassungsrechtler Bedenken erheben.

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Wien/Ljubljana - Es war der erste Höflichkeitsbesuch seit mehr als fünf Jahren: Am Freitag empfing Sloweniens Ministerpräsident Janez Jansa Kanzler Alfred Gusenbauer. Beim Vieraugengespräch in Ljubljana (Laibach) stand vor allem eine Causa auf der Agenda - die seit 52 Jahren ungelöste Kärntner Ortstafelfrage. Danach versicherte Gusenbauer: Eine baldige Regelung sei "nicht ausgeschlossen. Bis Mitte Juli sind noch zwei Monate Zeit". Premier Jansa sagte beim Stadtspaziergang, dass ihm sein Amtskollege einen Vorschlag vorgestellt habe, er wollte aber keine Einzelheiten verraten. Stattdessen demonstrierte man lieber Einigkeit.

Denn am Mittwoch, 23. Mai, steht dem Kanzler ein heiklerer Termin bevor. Da wird sich Gusenbauer erstmals zu einer intensiven Aussprache mit dem Kärntner Landeshauptmann treffen. Und Jörg Haider beharrt zur Beilegung des Ortstafelkonflikts auf drei Bedingungen (siehe Kasten).

Er will eine "statistisch nachvollziehbare Lösung" - und zu diesem Zweck eine Minderheitenfeststellung, gegen die sich die Slowenenvertreter mit Händen und Füßen wehren. Mit Recht? Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk meinte zum Standard: "Eine Feststellung braucht es nicht. Im Geiste eines modernen Volksgruppengesetzes sollte man darauf verzichten und sich auf die Ergebnisse der letzten Volkszählungen stützen." Ähnlich sieht das der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Ludwig Adamovich, nun Berater von Bundespräsident Heinz Fischer. Das Höchstgericht habe in seinem Urteil von 2001, wonach mehr zweisprachige Schilder aufzustellen seien, "die Durchschnittswerte der letzten drei, vier Volkszählungen als taugliche Basis für eine Neuregelung angesehen", erklärt er.

Haiders zweite Voraussetzung, auf die "Öffnungsklausel" zu verzichten, widerspricht dem Regierungsprogramm. Allerdings ließ Gusenbauer durchblicken, dass auch sein Vorschlag kein Petitionsrecht, mit dem slowenenfreundliche Gemeinden weitere Schilder beantragen können, enthält. Obwohl der Verfassungsgerichtshof für das Aufstellen der Tafeln einen Anteil von zehn Prozent Slowenen in den Gemeinden festgelegt hat, will Haider darüber verhandeln - und beruft sich auf Adamovich, der "alles zwischen fünf und 25 Prozent als verfassungskonform" bezeichnet habe.

Adamovich widerspricht dem vehement: "Falsch. Ich sprach davon, dass man über die zehn Prozent reden kann. Doch jede Regelung, die sich den 25 Prozent nähert, die der VfGH aufgehoben hat, würde dessen Urteil erneut konterkarieren." (Nina Weißensteiner/DER STANDARD, Printausgabe, 19.5.2007)