OeKB-Vorstand Johannes Attems sprach am Freitag im Klub der Wirtschaftspublizisten von einem "Zukunftsprojekt". Er verwies auf eine in Ausarbeitung befindliche Richtlinie der EU-Kommission, derzufolge die Mitgliedsstaaten der EU-27 angehalten werden, dafür zu sorgen, dass börsennotierte Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen auch für die Online-Teilnahme öffnen. Das EU-Parlament hat einem entsprechenden Richtlinienvorschlag im Februar zugestimmt, die Vorlage der Richtlinie wird für Ende des Jahres erwartet.
Keine Furcht vor Aktionären
In Österreich sei es derzeit so, dass bei Hauptversammlungen durchschnittlich nur 14 Prozent der Teilnahmeberechtigten auch tatsächlich zugegen seien und mitstimmten. In Deutschland seien einige große Unternehmen schon dazu übergegangen, ihre Hauptversammlungen auch über das Internet zugänglich zu machen – "mit beachtlichem Erfolg", wie Attems sagte.
Die OeKB führe derzeit Gespräche mit Unternehmen und Institutionen. Geplant sei die Einrichtung eines zentralen Portals bei der OeKB mit Zugangsschlüssel für stimmberechtigte Aktionäre, sagte Attems. Er gehe davon aus, dass viele Unternehmen dieses auf Freiwilligkeit basierende Angebot nützen würden. Attems: "Niemand sollte sich fürchten vor seinen Aktionären."
Neben der Einführung der "elektronischen Hauptversammlung" wird die Richtlinie auch Maßnahmen enthalten, die zusätzlich die Präsenz bei den Hauptversammlungen in die Höhe treiben soll. Beispielsweise sollen Aktionäre jede Person ihrer Wahl mit einer Stimmrechtsvollmacht ausstatten dürfen, ist in Brüssel zu hören. Außerdem sollen die Gesellschaften ihre Aktionäre grenzüberschreitend über Hauptversammlungen und die genauen Teilnahmemöglichkeiten informieren.
32 Milliarden Euro Haftungsobligo
Die im Eigentum der heimischen Kommerzbanken stehende OeKB will auch selbst mehr auf Transparenz schauen. Zuletzt wurde die als Treuhänderin der Republik agierende Bank wegen umstrittener Entscheidungen wie der Haftungsübernahme für den Staudamm Ilisu in der Türkei kritisiert.