Wien - Das Wissenschaftsministerium hat einer Aufsichtsbeschwerde der VP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) gegen die Vergabe eines Auftrags im Wert von rund 60.000 Euro durch den rot-grünen ÖH-Vorsitz stattgegeben. Der Vertrag über die Errichtung einer Online-Plattform hätte nicht freihändig vergeben, sondern von Wirtschaftsausschuss und Studentenparlament genehmigt werden müssen, heißt es in der Entscheidung des Ministeriums als Aufsichtsbehörde. Die AG wittert "finanzielle Misswirtschaft", in der ÖH spricht man von einem "Formalfehler".

In dem Vertrag geht es um die Errichtung eines Online-Campus (http://www.onlinecampus.at), für den die ÖH zwar nichts bezahlt, im Gegenzug aber Inseratflächen in ÖH-Medien im Wert von knapp 60.000 Euro über fünf Jahre zur Verfügung stellt. In der ÖH-Führung war man der Meinung, dass der Vertrag nicht genehmigungspflichtig sei, da man kein Geld bezahlen müsse und der ÖH keine Kosten entstehen. Die Aufsichtsbehörde sieht in der Gewährung der Inseratflächen allerdings einen "geldwerten Vorteil", der ebenso einer Kontrolle unterworfen werden müsse.

Die AG ist der Ansicht, dass so "dem Vorsitz nahe stehenden Personen ein Auftrag zugeschanzt" und "gleichzeitig der demokratische Entscheidungsfindungsprozess der ÖH umgangen" worden sei, hieß es in einer Aussendung. In der ÖH spricht man von einem "Formalfehler", den man eingesehen habe und den man bei der nächsten Sitzung der Bundesvertretung mit einem entsprechenden Beschluss beheben werde. "Schwachsinn" sei aber, dass die Firma jemandem aus der ÖH nahe stehen würde. (APA)